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Fußweg zwischen Großheppacher Straße und Kelterstraße

Die Gemeinde Korb beabsichtigt den (nicht ausgebauten) Fußweg auf den Flurstücken 217 und 217/1 zwischen der Großheppacher Straße und der Kelterstraße in Kleinheppach nach § 7 Straßengesetz für Baden-Württemberg einzuziehen.
 
Daher hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 20. November 2012 einstimmig beschlossen, dass der Fußweg auf den Flurstücken 217 und 217/1 zwischen der Großheppacher Straße und der Kelterstraße in Kleinheppach für den Verkehr entbehrlich ist. Diese Entscheidung ist der erste Schritt des Einziehungsverfahrens.
 
Der Plan und die Begründung sind bei der Gemeinde Korb, Ordnungsamt, J.-F.-Weishaar-Str. 8, 71404 Korb während den üblichen Öffnungszeiten einsehbar. Einwendungen können innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe bei der Gemeinde Korb, Ordnungsamt, J.-F.-Weishaar-Str.8, 71404 Korb geltend gemacht werden.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Korb
J.-F.-Weishaar-Straße 7-9
71404 Korb
Tel.: 07151 9334-0
Fax: 07151 9334-23
gemeinde(via)korb.de
Virtuelle Poststelle der Gemeinde Korb