E-Mail Kontakt

Seiteninhalt

Nachrichtenarchiv

Aus dem Gemeinderat

Bekanntgaben, Anfragen, Anregungen
Ein Gemeinderat regt an, im Haltestellenbereich der provisorischen Ersatzhaltestelle in der Waiblinger Straße einen Regenschutz aufzustellen. Bürgermeister Jochen Müller erwidert, dass in diesem Bereich leider kein Platz für eine Überdachung sei.
 
 
Gebiet „Untere Rosenstraße – Gernhaldenweg“
Planerische Zielsetzung der künftigen baulichen Entwicklung
Derzeit werden Bauvorhaben im Bereich Rosenstraße 1 bis Rosenstraße 13 nach dem § 34 des Baugesetzbuchs beurteilt („Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“). Dieser Paragraph wird herangezogen, wenn es in dem betreffenden Bereich keinen Bebauungsplan gibt.
 
Da konkrete Bauanfragen für Grundstücke in der Rosenstraße vorliegen, hat die Verwaltung vorgeschlagen, vor Behandlung dieser Baugesuche zunächst Überlegungen über folgende Gesichtspunkte anzustellen: inwieweit kann der rückwärtige Bereich im Gebiet „Untere Rosenstraße/Gernhaldenweg“ von einer Bebauung freigehalten werden, sollen private Grünflächen abgesichert werden und inwiefern sollen weitere Festsetzungen wie die Gebäudehöhe in Geschossen und Dachformen verbindlich festgesetzt werden. All dies kann durch die Aufstellung eines nicht qualifizierten Bebauungsplanes erreicht werden. Dieser trifft nur die oben dargestellten Festsetzungen, geht darüber jedoch nicht hinaus, wie es bei einem qualifizierten Bebauungsplan der Fall wäre.
 
Es soll jedoch keine „Verhinderungsplanung“ erlassen werden, sondern eine „Angebotsplanung“ erfolgten, die die vorhandene Bebauung mit entsprechender Entwicklungsmöglichkeit berücksichtigt und die privaten Planungen als berechtigtes Interesse in der Abwägung entsprechend aufnimmt. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Aufstellung eines nicht qualifizierten Bebauungsplanes vorzubereiten. Anfang kommenden Jahres wird dann über die eigentliche Aufstellung des Planes beschlossen.
 
 
Kläranlage Weinstadt/Korb
Vergabe der Klärschlammentsorgung für das Jahr 2013-2016
Gemeinsam mit der Stadt Weinstadt betreibt die Gemeinde Korb die Kläranlage Weinstadt/Korb. Die Vergabe der Klärschlammentsorgung für die Jahre 2013 bis 2016 wurde in diesem Jahr europaweit ausgeschrieben. Im November war Submission der Angebotsunterlagen, bei der die Firma MSE Mobile Schlammentwässerungs GmbH aus Karlsbad den Zuschlag bekommen hat. Der Gemeinderat stimmte der Vergabe der Klärschlammentsorgung an die Firma MSE zum Preis von rund 157.000 Euro pro Jahr einstimmig zu. Die Kosten werden anteilig auf beide Kommunen umgelegt.
 
 
Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie
Im Rahmen des Verfahrens zur „Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie“ hatte der Gemeinderat über vier Punkte zu entscheiden:
 
-       Kenntnisnahme des Stands der Teilfortschreibung vom 25.07.2012 durch den Verband Region Stuttgart
-       Entscheidung über die gemeinsame Stellungnahme des Planungsverbands Unteres Remstal
-       Separate Stellungnahme der Gemeinde Korb zur Teilfortschreibung
-       Modifikation der Konzentrationszonen zur Standortsicherung von Windkraftanlagen auf der Gemarkung der Gemeinde
 
Der Gemeinderat nahm den Stand der Teilfortschreibung einstimmig zur Kenntnis. Auch die Zustimmung zur gemeinsamen Stellungnahme des Planungsverbands Unteres Remstal wurde einstimmig erteilt. Damit konnte die Stellungnahme in dessen Sitzung am 10. Dezember verabschiedet werden. Die Gemeinde Korb ist Mitgliedskommune im Planungsverband, der sich um die Aufstellung des Flächennutzungsplans im Gebiet der Mitgliedskommunen kümmert.
 
Folgende Stellungnahme wird die Gemeinde Korb noch zusätzlich abgeben:
 
„Die Gemeinde Korb weist darauf hin, dass insbesondere folgende Themenbereiche einer weiteren und intensiven Prüfung bedürfen:
 
-       die geringen Abstände zur Wohnbebauung,
-       die Zulässigkeit von Windkraftanlagen im Waldgebiet Buocher Höhe, das in der Waldfunktionskarte als Erholungswald mit Stufe 1 und 2 sowie als Klimaschutzwald ausgewiesen ist und
-       das als Kulturdenkmal festgelegte Gebiet Belzberg am Kleinheppacher Kopf
 
Von besonderer Wichtigkeit ist der Gemeinde Korb außerdem die Fortsetzung der einer intensiven Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligung mit umfassender Informationspolitik im weiteren Verfahren“.
 
Dieser Stellungnahme stimmte der Gemeinderat mit einer Gegenstimme zu und ließ folgende Gesichtspunkte zusätzlich mit einfließen: „Besondere Berücksichtigung des Brandschutzes, des Naturschutzes, des Weinbauklimas, des Lärmschutzes und des Gesundheitsschutzes“. Die Gemeinde Korb hatte eine Fristverlängerung bis zum 20. Dezember beantragt, um die Stellungnahme abzugeben.
 
Außerdem beschloss der Gemeinderat einstimmig die Modifizierung der Konzentrationszonen KO 36 von 0,4 Hektar auf 1,3 Hektar und KO 37 von 15 Hektar auf 13,1 Hektar. Ursprünglich wurden die drei Konzentrationszonen auf Korber Gemarkung bereits in der Gemeinderatssitzung am 24. Juli beschlossen (KO 35 3,5 Hektar), allerdings war aufgrund von Ungenauigkeiten in frühen Plandarstellungen nun eine Berichtigung möglich geworden. Die im Flächennutzungsplan des Planungsverbands Unteres Remstal dargestellten Vorrangflächen sollen deckungsgleich mit denen im Regionalplan des Verbands Region Stuttgart sein.
 
 
Einbringung des Haushaltsplans 2013 und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe 2013
Bürgermeister Jochen Müller hielt eine Rede zur Einbringung des Haushalts 2013, Kämmerer Wolfgang Schray präsentierte die wichtigsten Eckdaten des Zahlenwerks. In einem separaten Artikel in dieser Ausgabe des Mitteilungsblatts wird über dieses Thema berichtet.
 
 
Kalkulation der Wassergebühren für das Jahr 2013
Die Wassergebühr für 2013 wird wie in den vergangenen drei Jahren bei 2,05 Euro pro Kubikmeter liegen. Ebenso wird die Grundgebühr von 39,00 Euro im Jahr beibehalten.
 
Der Gemeinderat stimmte den Berechnungsgrundlagen für die Kalkulation der Wassergebühren einstimmig zu.
 
 
Kalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2013
Bei der Kalkulation der Abwassergebühren gibt es seit dem Jahr 2010 zwei unterschiedliche Gebühren: die Schmutz- und die Niederschlagswassergebühr (gesplittete Abwassergebühr). Beide sollen jeweils volle Kostendeckung aufweisen. Bei der Gebührenberechnung wird ermittelt, welche Kosten für die Beseitigung des Schmutz- und Niederschlagswassers anfallen. Diese Kosten werden dann auf die anfallende Schmutzwassermenge bzw. die versiegelte Grundstücksfläche aufgeteilt.
 
Ebenfalls seit dem Jahr 2010 liegen die Schmutzwassergebühren bei 1,70 Euro pro Kubikmeter, die Niederschlagswassergebühr wird 2013 leicht von 0,57 Euro auf 0,63 Euro je Kubikmeter erhöht, da die versiegelten Flächen aufgrund der zu erwartenden Bebauung der Baugebiete Westrand Hofäcker und Riebeisen in den kommenden Jahren ansteigen werden und höhere Ausgaben, etwa für die Umlage an die Kläranlage Weinstadt/Korb, nicht ausgeglichen werden können. Für einen Einfamilienhaushalt steigen die Kosten um rund 8,00 Euro pro Jahr.
 
Der Gemeinderat stimmte den Berechnungsgrundlagen für die Kalkulation der Abwassergebühren und der Satzung zur Änderung der Abwassersatzung einstimmig zu.
 
 
Stellungnahmen / Veröffentlichungen der Gemeinderatsfraktionen bzw. einzelner Gemeinderatsmitglieder im Korber Mitteilungsblatt
Aus der Mitte des Gemeinderats wurde der Wunsch geäußert, einzelnen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten im Korber Mitteilungsblatt die Möglichkeit zu eröffnen, Stellungnahmen und Beiträge zu aktuellen, die Gemeinde Korb betreffenden Angelegenheiten zu veröffentlichen. Nach dem Vorbild anderer Kommunen wären diese Stellungnahmen im amtlichen Teil erschienen und von einer persönlichen Note des jeweiligen Gremiumsmitglieds getragen gewesen. Aktuell besteht für jede Fraktion/Gruppierung bereits die Möglichkeit, im allgemeinen, nichtamtlichen Teil des „Blättles“ im Rahmen der Fraktionsarbeit Beiträge zu veröffentlichen.
 
Im Laufe der Diskussion über die Vorlage kristallisierte sich heraus, dass der Gemeinderat die bisherige Regelung so belassen möchte und keiner gesonderten Regelung für Beitragsveröffentlichungen im amtlichen Teil des Mitteilungsblatts bedarf.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Korb
J.-F.-Weishaar-Straße 7-9
71404 Korb
Tel.: 07151 9334-0
Fax: 07151 9334-23
gemeinde(via)korb.de
Virtuelle Poststelle der Gemeinde Korb