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Landesfamilienpass: Gutscheinkarten 2013

Der Landesfamilienpass ermöglicht den Passinhaber in Verbindung mit den Gutscheinkarten 2013 Einrichtungen einmal im Jahr unentgeltlich oder zu ermäßigten Preisen zu besuchen.
 
Das Rathaus Korb, Bürgeramt, gibt die Gutscheinkarten 2013 an die Inhaber der Landesfamilienpässe aus. Für die Aushändigung der Gutscheinkarte genügt die Vorlage des Landesfamilienpasses.
 
Anspruch auf einen Landesfamilienpass haben:
 

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
  • Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind.
  • Familien, die Hartz IV- bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

 
Hinweis: 
Bei Kindern, die das 18.Lebensjahr vollendet haben und sich noch in Ausbildung/Schule befinden, muss ein Nachweis über den Bezug von Kindergeld erbracht werden, ansonsten können diese Personen im Landesfamilienpass nicht mehr berücksichtigt werden.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Korb
J.-F.-Weishaar-Straße 7-9
71404 Korb
Tel.: 07151 9334-0
Fax: 07151 9334-23
gemeinde(via)korb.de
Virtuelle Poststelle der Gemeinde Korb