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Fußgängerzone: Das Befahren ist verboten

Immer öfter fällt auf, dass Fahrzeuge vor der Alten Kelter geparkt werden. Dies vor allem während der verschiedenen Veranstaltungen. Dies ist unzulässig. Denn dieser Platz gehört schon seit geraumer Zeit zur Fußgängerzone.

Zur Information: Eine Fußgängerzone ist eine für Fußgänger vorgesehene Straße im Innenbereich einer Gemeinde. Sie ist für Fahrzeuge – ausgenommen von Lieferanten und Fahrzeuge des ÖPNV – gesperrt. Fahrradfahrer dürfen meist nur zu bestimmten Uhrzeiten die Fußgängerzone befahren. Kinder bis zehn Jahre dürfen allerdings ganztäglich die Fußgängerzone mit Fahrrädern benutzen, da Fußgängerzonen als Gehweg gewertet werden. Auf Fußgänger ist dann besondere Rücksicht zu nehmen.

Das unberechtigte Einfahren und Parken im Fußgängerbereich wird empfindlich teuer. Vor allem auch aus Bequemlichkeitsgründen, darf dort nicht geparkt werden. Wer trotzdem parkt und erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass künftig verstärkt kontrolliert wird.

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J.-F.-Weishaar-Straße 7-9
71404 Korb
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