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Kindergartenanmeldungen

Wann sollte ich mein Kind anmelden?
Die Plätze in Korb werden nicht nach dem Prinzip „wer zuerst kommt, erhält zuerst einen Platz“ verteilt. Die Plätze werden jährlich zweimal vergeben. Die Platzvergabe richtet sich dabei nach den Zeiträumen zwischen den Aufnahmestichtagen 1. März und 1. September wie sie im aktuellen Anmeldeformular als Aufnahmedatum empfohlen werden. Wenn Sie ein anderes Aufnahmedatum für Ihr Kind benötigen, können Sie das bei der Anmeldung ebenfalls angeben.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Anmeldetermine:
- Aufnahme 1. Kindergartenhalbjahr zwischen 1. September und 28. Februar: Anmeldeschluss 28. Februar;
- Aufnahme 2. Kindergartenhalbjahr zwischen 1. März und 31. August: Anmeldeschluss 31. August des Vorjahres

Wann erhalte ich eine verbindliche Auskunft zu meiner Anmeldung?
Etwa drei Monate vor dem jeweiligen Stichtag erhalten Sie eine Auskunft über den für Ihr Kind zur Verfügung stehenden Betreuungsplatz. Eine Anmeldung wird also immer Anfang Dezember und Anfang Juni für das nächste Zeitintervall zwischen den Stichtagen im Platzvergabeverfahren berücksichtigt. Das gilt auch, wenn Sie die Anmeldung beispielsweise schon über ein Jahr vor dem gewünschten Zeitpunkt vorliegt.

Warum soll ich bis zu drei Wunscheinrichtungen angeben? (Wunschkindergartenprinzip)
Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab drei Jahren und auch für Kinder ab einem Jahr bezieht sich auf einen Platz, nicht auf eine spezielle Einrichtung. Die Gemeinde kann leider nicht immer garantieren, dass in Ihrem ersten Wunschkindergarten zum gewünschten Zeitpunkt ein Platz frei ist. Sollte das einmal nicht der Fall sein, kann Ihnen meist ein Platz in den weiteren von Ihnen ausgewählten Einrichtungen angeboten werden. Sollte in dem von Ihnen gewünschten Kindergarten eine Warteliste bestehen, erfolgt die Vergabe von frei werdenden Plätzen nach dem Alter des Kindes. Geschwisterkinder werden vorrangig behandelt.

Wenn Ihr Kind zwischen September 2017 und Februar 2018 in den Kindergarten aufgenommen werden soll, bitten wir um Anmeldung bis spätestens 28. Februar 2017.

Die Gemeinde bittet um Verständnis, dass telefonische Auskünfte über die Platzvergabe nicht erteilt werden können. Für sonstige Fragen steht Ihnen Andrea Demmler vom Hauptamt unter Telefon 9334-15 gerne zur Verfügung.

Weitere Hinweise sowie die Kindergartenanmeldung und Kindergartensatzung finden Sie hier.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Korb
J.-F.-Weishaar-Straße 7-9
71404 Korb
Tel.: 07151 9334-0
Fax: 07151 9334-23
gemeinde(via)korb.de
Virtuelle Poststelle der Gemeinde Korb