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Schöffenwahl 2023

Wahl der Schöffinnen und Schöffen 2023

Bewerben Sie sich jetzt für den Zeitraum von 2024 bis 2028

Die Amtszeit der aktuellen Schöffinnen und Schöffen läuft Ende des Jahres 2023 aus. Das bedeutet in diesem Jahr steht die Wahl für die Schöffinnen und Schöffen für den Zeitraum von 2024 -2028 an. Zur Vorbereitung der Schöffenwahl hat die Gemeindeverwaltung Korb dem Amtsgericht eine Bewerberliste vorzulegen.

Die Aufgabe von Schöffen/innen ist es als ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen gegen Erwachsene mitzuwirken. Im Amtsgericht sind das die Schöffengerichte, beim Landgericht die Strafkammern. Die Schöffen nehmen an den Hauptverhandlungen mit den gleichen Rechten und Pflichten wie die Berufsrichter teil. Dies bedeutet auch, dass Sie die gleiche Verantwortung tragen. Aufgrund dessen ist es wichtig, dass sich die Interessenten vor der Bewerbung mit allen Anforderungen vertraut machen, die das Schöffenamt mit sich bringt.

Grundsätzlich müssen die Bewerber/innen in Korb wohnhaft sein und mit Stichtag vom 01.01.2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige welche die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Folgende Fähigkeiten und Eigenschaften werden erwartet:

 
  • Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen
 
 
  • Soziales Verständnis
 
 
  • Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen
 
 
  • Berufliche Erfahrung
 
 
  • Logisches Denkvermögen und Intuition
 
 
  • Gerechtigkeitssinn
 
 
  • Vorurteilsfreiheit auch in extremen Situationen
 
 
  • Kommunikations- und Dialogfähigkeit
 
 
  • Durchsetzungsvermögen
 

Personen, die bereits in zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden als Schöffe tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode derzeit noch andauert, dürfen zu einer weiteren Amtszeit berufen werden.

Darüber hinaus müssen Schöffen gesundheitlich in der Lage sein, auch mehrstündigen Verhandlungen aufmerksam zu folgen. Für die Amtstätigkeit hat sie der Arbeitgeber von der Arbeit freizustellen. Beruflich sollte jedoch sichergestellt sein, dass sie keine Nachteile erleiden, wenn sie an bis zu zwölf Sitzungstagen im Jahr ihrem Arbeitsplatz fernbleiben. Dabei ist zu beachten, dass sich beim Landgericht, bei den großen Strafkammern, die Sitzungen mit Unterbrechungen über mehrere Tage oder Wochen erstrecken können.

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Es wird eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und Justizentschädigungsgesetz bezahlt.

 

Sollten folgende Ausschlussgründe vorliegen, ist es nicht möglich in das Amt des Schöffen gewählt zu werden:

  • die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden,
  • gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
  • die in Vermögensverfall geraten sind,
  • die bereits einen Justizberuf ausüben, z. B. Beamte der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwälte, Notare, gerichtliche Vollstreckungs- und Polizeivollzugsbeamte, sowie Religionsdiener (z. B. Pfarrer, Diakone) und Ordensleute,
  • die hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR waren,
  • die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben (vgl. § 44a Deutsches Richtergesetz).

 

Bewerbung:
Haben Sie Interesse an diesem Amt, dann können Sie sich bis einschließlich16. März 2023bei der Gemeinde Korb bewerben. Ein Bewerbungsformular kann hier heruntergeladen werden und ist zudem an der Infotheke im Bürgerbüro des Rathauses erhältlich.

Informationen und Kontakt:

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.schoeffenwahl.de 
 

Weitere Informationen