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Schöffenwahl 2023Wahl der Schöffinnen und Schöffen 2023![]() Bewerben Sie sich jetzt für den Zeitraum von 2024 bis 2028 Die Amtszeit der aktuellen Schöffinnen und Schöffen läuft Ende des Jahres 2023 aus. Das bedeutet in diesem Jahr steht die Wahl für die Schöffinnen und Schöffen für den Zeitraum von 2024 -2028 an. Zur Vorbereitung der Schöffenwahl hat die Gemeindeverwaltung Korb dem Amtsgericht eine Bewerberliste vorzulegen. Die Aufgabe von Schöffen/innen ist es als ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen gegen Erwachsene mitzuwirken. Im Amtsgericht sind das die Schöffengerichte, beim Landgericht die Strafkammern. Die Schöffen nehmen an den Hauptverhandlungen mit den gleichen Rechten und Pflichten wie die Berufsrichter teil. Dies bedeutet auch, dass Sie die gleiche Verantwortung tragen. Aufgrund dessen ist es wichtig, dass sich die Interessenten vor der Bewerbung mit allen Anforderungen vertraut machen, die das Schöffenamt mit sich bringt. Grundsätzlich müssen die Bewerber/innen in Korb wohnhaft sein und mit Stichtag vom 01.01.2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige welche die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Folgende Fähigkeiten und Eigenschaften werden erwartet:
Personen, die bereits in zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden als Schöffe tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode derzeit noch andauert, dürfen zu einer weiteren Amtszeit berufen werden. Darüber hinaus müssen Schöffen gesundheitlich in der Lage sein, auch mehrstündigen Verhandlungen aufmerksam zu folgen. Für die Amtstätigkeit hat sie der Arbeitgeber von der Arbeit freizustellen. Beruflich sollte jedoch sichergestellt sein, dass sie keine Nachteile erleiden, wenn sie an bis zu zwölf Sitzungstagen im Jahr ihrem Arbeitsplatz fernbleiben. Dabei ist zu beachten, dass sich beim Landgericht, bei den großen Strafkammern, die Sitzungen mit Unterbrechungen über mehrere Tage oder Wochen erstrecken können. Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Es wird eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und Justizentschädigungsgesetz bezahlt.
Sollten folgende Ausschlussgründe vorliegen, ist es nicht möglich in das Amt des Schöffen gewählt zu werden:
Bewerbung: Informationen und Kontakt: Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.schoeffenwahl.de |