Die Gemeinde Korb bietet Familien ein vielfältiges Angebot rund um die Kinderbetreuung. Im Krippen-/Kindergartenbereich stehen vier Einrichtungen in der Trägerschaft der Gemeinde sowie drei Einrichtungen in kirchlichen Trägerschaften zur Verfügung. Das Angebot wird durch Betreuungsmöglichkeiten von freien Trägern abgerundet.
Zudem werden an beiden Grundschulstandorten in Korb und Kleinheppach rund 260 Kinder in der Kernzeit- und Hortbetreuung der Schule betreut.
Für die Anmeldung zu den kommunalen Betreuungsangeboten steht seit dem 1. Dezember 2025 das Online-Portal LITTLE BIRD zur Verfügung. Über das Portal können Sie Ihr Kind bequem online für einen Betreuungsplatz vormerken.
Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen für Betreuungsangebote freier Träger weiterhin direkt bei der jeweiligen Einrichtung erfolgen müssen. Eine Anmeldung über das LITTLE-BIRD-Portal ist hierfür nicht möglich.
In Korb und Kleinheppach stehen Familien verschiedene Betreuungsangebote in kommunaler und freier Trägerschaft zur Verfügung.
Die Gemeinde Korb ist Trägerin des Kindergartens "Villa Kunterbunt" in Kleinheppach sowie der Kinderhäuser "Im Körble", "schau hinaus" und "Bienenstöckle" in Korb.
In kirchlicher Trägerschaft befinden sich der katholische Kindergarten "St. Johannes der Täufer" sowie die evangelischen Kindergärten "Schaltenberg", "Steinreinach" und "Fröbelstraße".
Bitte melden Sie Ihr Kind bis zum 15. März an, wenn Sie einen Betreuungsplatz für das gesamte Kindergartenjahr ab September benötigen.
An den Grundschulstandorten Korb und Kleinheppach stehen verschiedene Betreuungsangebote außerhalb der Unterrichtszeiten zur Verfügung. Die Kernzeit- und Hortbetreuung ermöglichen eine verlässliche Betreuung der Kinder und unterstützen Familien bei der Organisation ihres Alltags.
Ab dem Schuljahr 2026/27 wird schrittweise der bundesweite Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt besteht zunächst nur für die neuen Erstklässler ab dem Tag der Einschulung ein Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung (08:00 – 15:00 Uhr). Anschließend können freie Plätze an Kinder der Klassen 2 – 4 vergeben werden. Bestehende Betreuungsplätze bleiben erhalten. Der Rechtsanspruch wird stufen- und klassenweise eingeführt, so dass ab dem Schuljahr 2027/2028 auch für die Zweitklässler ein Rechtsanspruch besteht.
Der Rechtsanspruch ist nicht kostenfrei. Aufgrund der noch unklaren Kostenbeteiligung des Landes ist davon auszugehen, dass die Betreuungskosten mindestens auf dem bisherigen Niveau liegen und teilweise steigen werden.
Eine neue Gebührensatzung soll im 2. Quartal 2026 im Gemeinderat beraten werden, sobald die Empfehlungen der Landesverbände vorliegen.
Die Kernzeitbetreuung ergänzt die "Verlässliche Grundschule" (08:00 – 11:20 Uhr) und ist an beiden Schulstandorten block- und tagesweise buchbar:
Anmeldeschluss: jährlich der 15.03. für das kommende Schuljahr.
Die Hortbetreuung ergänzt die "Verlässliche Grundschule" (08:00 – 11:20 Uhr) und ist an beiden Schulstandorten block- und tageweise buchbar:
Es besteht kein Rechtsanspruch. Vorrang haben Familien mit Geschwisterkindern und beruflichem Betreuungsbedarf.
Alle Formulare der Gemeinde Korb finden Sie zentral auf der Seite Formulare & Online-Prozesse.
Sie haben Fragen zur Kinderbetreuung, zur Kindergartenanmeldung, zur Platzvergabe oder zu den Betreuungsangeboten in Korb? Ihre Ansprechpartner informieren Sie gerne und unterstützten Sie bei Ihrem Anliegen.
Sachgebietsleitung Kindergärten, Schulen und Jugend
Haupt- und Ordnungsamt
Stv. Sachgebietsleitung Kindergärten, Schulen und Jugend
Haupt- und Ordnungsamt
Kindergarten-, Schulkind- und Ferienbetreuung
Haupt- und Ordnungsamt
Kindergartenfachberatung
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