Mietspiegel & Bodenrichtwerte in Korb

Mietspiegel und Bodenrichtwerte sind wichtige Grundlagen, wenn Sie sich in der Gemeinde Korb über Mieten, Immobilienwerte und den Grundstücksmarkt informieren möchten. Zum 1. Januar 2020 haben sich die Gutachterausschüsse der Gemeinde Korb und der Stadt Waiblingen zum Gemeinsamen Gutachterausschuss Waiblingen/Korb zusammengeschlossen. Die Geschäftsstelle bei der Stadt Waiblingen ist zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger beider Kommunen. Hier erhalten Sie Informationen zu Bodenrichtwerten, Verkehrswertgutachten, der Kaufpreissammlung, dem Grundstücksmarktbericht sowie zum Mietspiegel.

Die Seite bietet Ihnen einen kompakten Überblick über wichtige Angebote, Ansprechpartner und weiterführende Informationen rund um den Immobilienmarkt in Korb.

Immobilienwerte, Gutachten & Marktinformationen

Der Gemeinsame Gutachterausschuss Waiblingen/Korb wird ausschließlich auf Antrag tätig.

Anträge auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens richten Sie bitte an die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Waiblingen (Abteilung Gremiendienste/Gutachterausschuss).

Dem Antrag ist ein aktueller, unbeglaubigter Grundbuchauszug beizufügen. Diesen erhalten Sie beim Grundbuchamt des Amtsgericht Waiblingen.

Für Verkehrswertgutachten sowie weitere Leistungen des Gemeinsamen Gutachterausschusses Waiblingen/Korb und seiner Geschäftsstelle werden Gebühren gemäß der Gebührensatzung erhoben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Gemeinsamer Gutachterausschusses Waiblingen/Korb

Bodenrichtwerte geben den durchschnittlichen Grundstückswert pro Quadratmeter für ein klar abgegrenztes Gebiet (Bodenrichtwertzone) wieder. Sie dienen als objektive Orientierungswerte bei der Bewertung von Grundstücken und basieren auf tatsächlich erzielten Kaufpreisen ähnlicher Grundstücke. Bodenrichtwerte werden regelmäßig aktualisiert und von den Gutachterausschüssen ermittelt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Bodenrichtwerte

Wichtiger Hinweis: Die Bewertung eines Grundstücks sowie der zugehörige Bodenrichtwert stimmen nicht zwangsläufig mit der tatsächlichen baurechtlichen Beurteilung der Bebaubarkeit überein. Aus der Grundstücksbewertung oder dem Bodenrichtwert kann daher kein Baurecht abgeleitet werden.

Die Kaufpreissammlung erfasst die tatsächlich erzielten Kaufpreise von Immobilien und Grundstücken in einer Region. Sie ist eine wichtige Datenbasis für die Ermittlung von Bodenrichtwerten und zum Verständnis des realen Marktgeschehens. Die Sammlung hilft nicht nur Gutachterausschüssen, sondern auch Eigentümern, Gutachtern und Kaufinteressenten bei der Bewertung von Immobilienwerten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Kaufpreissammlung

Der Preisspiegel informiert über die üblichen Kaufpreise für Wohnungseigentum in unterschiedlichen Lagen und Größenklassen. Er dient als Orientierungswert für Käufer und Verkäufer, Makler, Banken und Gerichte. Dadurch lassen sich Marktpreise besser einordnen und vergleichbare Objekte realistisch bewerten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Preisspiegel für Wohnungseigentum

Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Immobilien. Mit der Grundsteuerreform 2025 ändern sich Bewertungsmaßstäbe und Berechnungsgrundlagen, um eine gerechtere Bemessung zu erreichen. Sie betrifft alle Grundstückseigentümer und hat Einfluss auf die künftige Steuerhöhe.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Grundsteuer

Der Grundstücksmarktbericht bietet eine umfassende Analyse des Immobilienmarktes in einer Region. Er fasst Entwicklungstrends, Preisniveaus, Transaktionszahlen und Marktbewegungen zusammen. Er ist ein wichtiges Instrument für Planer, Investoren, Behörden und alle, die sich mit dem Immobilienmarkt beschäftigen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Grundstücksmarktbericht

Mietspiegel

Ein Mietspiegel gibt eine Übersicht über die ortsüblichen Mietpreise für Wohnraum in einer Stadt oder Gemeinde. Er stellt Vergleichswerte nach Wohnungsgröße, Baujahr und Ausstattung dar und hilft Mietern wie Vermietern, angemessene Mieten festzulegen. Mietspiegel dienen häufig als Grundlage für Mietanpassungen und rechtliche Bewertung.

Die Gemeinde Korb hat in Kooperation mit der Stadt Waiblingen einen qualifizierten Mietspiegel erstellen lassen. Dieser wurde 2025 vom Haus- und Grundbesitzerverein Waiblingen, Winnenden und Umgebung e.V., Mieterverein Waiblingen und Umgebung e.V., Kreisbaugesellschaft Waiblingen mbH und Städtische Wohnungsbaugesellschaft Waiblingen GmbH sowie dem Gemeinderat der Gemeinde Korb anerkannt.

Der Mietspiegel gilt vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 und wird alle zwei Jahre an die Marktentwicklung angepasst.

Für Rechtsauskünfte und Beratungen stehen der Haus- und Grundbesitzerverein sowie der Deutsche Mieterbund zur Verfügung. Die Gemeindeverwaltung erteilt ausschließlich allgemeine Auskünfte und Hinweise zum Mietspiegel.

Zur Online-Berechnung des Mietspiegels 2025

Kontakt Bauamt

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