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Bürgerbüro

Formulare aus dem Bereich des Bürgerbüros

Die Verpflichtung des Wohnungsgebers, bei der An- und Abmeldung mitzuwirken wurde gemäß § 19 Abs. 3 des Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015 wieder eingeführt. Der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person hat künftig der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb von zwei Wochen mittels einer Wohnungsgeberbescheinigung zu bestätigen. Die meldepflichtige Person hat die Bestätigung des Wohnungsgebers bei der Anmeldung im Bürgerbüro vorzulegen.

Wohnungsgeberbescheinigung

Sie möchten ein Gewerbe an-, um- oder abmelden? Hier finden Sie alle nötigen Formulare:

Gewerbeanmeldung
Gewerbeummeldung
Gewerbeabmeldung
Beiblatt gesetzliche Vertreter
Zustimmungserklärung Ausweisdokumente für Kinder

 

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Kontakt Bürgerbüro

Gemeinde Korb
Bürgerbüro
Winnender Str. 38
71404 Korb
Tel. 07151 9334-0
Fax 07151 9334-56
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