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Gemeinde Korb (Druckversion)

Wohnraum für Flüchtlinge

Wohnraum für Flüchtlinge und Obdachlose

Wohnraum für Flüchtlinge und Obdachlose

Die Gemeinde Korb sucht Eigentümer, die Wohnraum für geflüchtete Menschen zur Verfügung stellen!

Die Unterbringung obdachloser und geflüchteter Menschen stellt die Gemeinde Korb – wie auch alle anderen Kommunen - vor große Herausforderungen.

Regelmäßig melden sich im Rathaus Bürgerinnen und Bürger, oft auch Familien, denen Obdachlosigkeit droht. Für diesen Personenkreis muss die Gemeinde im Notfall schnell Wohnraum zur Verfügung stellen können.
Wohnungen werden auch für geflüchtete Menschen benötigt, die der Gemeinde vom Landratsamt zugewiesen werden. Die Mehrzahl der Geflüchteten, die in den Jahren 2015 und 2016 nach Deutschland gekommen sind, lebt mittlerweile nicht mehr in Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises, sondern in privaten Wohnungen oder in der kommunalen Anschlussunterbringung. Das bedeutet, dass die Kommune eine Unterkunft für diejenigen zur Verfügung stellen muss, die auf dem freien Wohnungsmarkt selbst keine Wohnung gefunden haben.


Um die vom Landkreis vorgegebene Aufnahmequote für das Jahr 2018 erfüllen zu können, hat die Gemeinde Korb im Sommer 2018 die bisherige Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises in der Brucknerstraße 46 als Anschlussunterbringung übernommen. Diese Containeranlage ist jedoch nur eine Übergangslösung und Ziel der Gemeinde ist es nach einem Beschluss des Korber Gemeinderates, Flüchtlinge möglichst dezentral in Wohnungen im gesamten Gemeindegebiet unterzubringen. Denn die Einbindung in unser gesellschaftliches Leben funktioniert in einer eigenen Wohnung häufig besser als in Sammelunterkünften, wo viele Menschen verschiedener Herkunft, Religion und mit völlig unterschiedlichen Vorstellungen und Tagesabläufen zusammen leben. Im Jahr 2019 ist mit weiteren Zuweisungen zu rechnen.

Um für geflüchtete und obdachlose Menschen Wohnraum zur Verfügung stellen zu können, ist die Gemeinde daher auf Ihre Mithilfe angewiesen! Wir benötigen Wohnraum (möbliert oder unmöbliert) in verschiedenen Größen, von der kleinen Einzimmerwohnung bis hin zum Haus. Wir freuen uns auch über Angebote, die sich auf einfachen Wohnraum beziehen. Eine Heizmöglichkeit und Warmwasser sollten in der Wohnung jedoch vorhanden sein, und elektrische Anlagen und Geräte müssen den aktuellen Sicherheitserfordernissen entsprechen.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, mit Geflüchteten direkt ein Mietverhältnis einzugehen. Sofern die in Ihrer Wohnung lebenden Flüchtlinge noch nicht in den Arbeitsmarkt integriert sind, erhalten Sie die Mietzahlungen in diesem Fall zuverlässig direkt vom Jobcenter/Landratsamt. Zudem besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Gemeinde Korb als Mieter auftritt. In diesem Fall entscheidet die Verwaltung über die Belegung der Räumlichkeiten. Für Sie als Vermieter bietet dies langfristige sichere Mietzahlungen in Höhe des Mietspiegels. Die Gemeinde Korb tritt in diesem Fall als zuverlässiger Partner in alle mietvertraglichen Pflichten ein, auch im Schadensfall.

Sie haben Wohnraum, den Sie für geflüchtete Menschen zur Verfügung stellen wollen?
Dann melden Sie sich bei uns!

Kontaktformular zur Wohnraummeldung

Wir werden uns baldmöglichst mit Ihnen in Verbindung setzen, um zu prüfen, ob der Wohnraum für unsere Zwecke geeignet ist.

Heike Kröninger vom Gebäudemanagement beantwortet Ihre Anfrage gerne: Tel. 07151 9334-27, E-Mail kroeninger(via)korb.de.

http://www.korb.de//de/leben-wohnen/bauen-wohnen/wohnraum-fuer-fluechtlinge