Liebe Eltern,
erneut werden ab Mittwoch, 16.12.2020 die Kinderbetreuungseinrichtungen geschlossen. Anspruch auf Notbetreuung sollen nach den aktuellen Informationen der Landesregierung die Kinder haben, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung. Das Kultusministerium wird den Einrichtungen kurzfristig weitere Orientierungshilfen zur Umsetzung der Notbetreuung mit an die Hand geben.
Bitte melden Sie in Ihrer Einrichtung schnellstmöglich, wenn Sie für Ihr Kind/ Ihre Kinder eine Notbetreuung benötigen, sodass wir das Personal einplanen können. Abschließende Informationen bzw. Zusagen können leider erst erfolgen, wenn die Handlungsempfehlungen der Landesregierung vorliegen.
Bereits heute möchten wir darauf hinweisen, dass die Gebührenerhebung erst im Nachhinein geklärt werden kann und diese bis dahin satzungsgemäß erhoben werden.
In Kürze folgt ein Elternbrief angelehnt an die Handlungsempfehlungen des Kultusministeriums.
In Vorbereitung darauf, benötigen wir von Ihnen, falls Sie eine Notbetreuung wünschen, eine Unabkömmlichkeitserklärung Ihres Arbeitsgebers.
Falls Sie Notfallbetreuung benötigen und die genannten Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, verwenden Sie bitte das nachstehende Formular zur Anmeldung