E-Mail Kontakt

Seiteninhalt

Nachrichtenarchiv

Kinderbetreuung: Rückkehr zu einem Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen

Am 28. April 2020 wurde in der Jugend- und Kultusministerkonferenz der gemeinsame Rahmen zu einer stufenweisen Öffnung der Kindertagesbetreuungsangebote von der Notbetreuung hin zum Regelbetrieb getroffen. In Baden-Württemberg galten bislang die Regelungen der erweiterten Notbetreuung ab dem 25. Mai 2020.

Das Kultusministerium hat nun in Abstimmung mit den kommunalen und kirchlichen Spitzenverbänden ein Konzept zur Rückkehr in einen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen der Kitas und der Kindertagespflege erarbeitet. Auf dieser Grundlage soll die Öffnung der Betreuungsangebote in der Corona-Verordnung (CoronaVO) geregelt werden. Nach den Informationen, die der Gemeinde Korb bisher vorliegen, steht allerdings noch nicht abschließend fest, welche Punkte aus diesem Konzept tatsächlich in die Neufassung der CoronaVO einfließen werden. Ziel ist jedoch die Rückkehr zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ab dem 29. Juni 2020.

Die Grundlagen für diesen Kitabetrieb sollen voraussichtlich auch für das gesamte Kindergartenjahr 2020/21 gelten, sofern das Infektionsgeschehen keine neuerliche Einschränkung erforderlich macht. Die Notbetreuung entfällt ab diesem Zeitpunkt, ein Rechtsanspruch auf Betreuung (8. Sozialgesetzbuch) besteht jedoch weiterhin nicht.

Die Umsetzung und konkrete Ausgestaltung erfolgt durch die jeweilige Einrichtung und ihren Träger in eigener Verantwortung. Die Aufnahme des Regelbetriebes unter Pandemiebedingungen orientiert sich an der Betriebserlaubnis des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) hinsichtlich der Anzahl an Gruppen, den Gruppengrößen und den Betreuungszeiten der Einrichtung.

Sobald nähere verbindliche Informationen von der Landesregierung zur Ausgestaltung der einzelnen Betreuungsangebote bekannt sind, werden die Eltern von der jeweiligen Einrichtungsleitung oder dem Träger entsprechend informiert. Verwaltungsintern werden die Vorbereitungen bereits getroffen. Damit soll gewährleistet sein, dass, wie vom Kultusministerium angekündigt, zum 29. Juni 2020 der Regelbetrieb starten kann.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Korb
J.-F.-Weishaar-Straße 7-9
71404 Korb
Tel.: 07151 9334-0
Fax: 07151 9334-23
gemeinde(via)korb.de
Virtuelle Poststelle der Gemeinde Korb