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Nachrichtenarchiv

Beraten und beschlossen: Aus dem Gemeinderat 25.07.2017

In seiner öffentlichen Sitzung am Dienstag, 25. Juli hat der Gemeinderat über folgende Angelegenheiten beraten und beschlossen:
 
Bekanntgaben, Anfragen, Anregungen
Dorfhaus Kleinheppach - Beantwortung der Fragen von Gemeinderat Gerhard Liebhard
 
Bürgermeister Jochen Müller beantwortete die Fragen von Gemeinderat Gerhard Liebhard zum Projekt „Dorfhaus Kleinheppach“ und zum derzeit anhängigen Bürgerbegehren. So stehen die Vertragsverhandlungen zum Verkauf des Grundstücks in der Schulstraße an die Kreisbaugesellschaft Waiblingen kurz vor dem Abschluss. Unabhängig vom Verkaufsvorgang wird sich die Kreisbau der demokratischen Willensbildung der Gemeinde Korb - also dem Ergebnis eines eventuellen Bürgerentscheids - anschließen. Die Fassadengestaltung bleibt auch nach Abschluss des Kaufvertrags in der Verantwortung der Gemeinde. Weder der Baubeginn noch die Fördergelder aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum sind gefährdet. Die kommunalen Projekte Dorfhaus, Arztpraxis und Backhäusle werden vom Regierungspräsidium bewilligt und dürfen erst begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid vorliegt. Das heißt, dass keine Terminbindung, etwa an den 30.09.2017, besteht. Das Regierungspräsidium möchte einzig sichergestellt wissen, dass das Projekt noch in diesem Jahr begonnen wird.
 
Remstal Gartenschau 2019
Ausführung Seeplatz mit Freifläche, Bushaltestelle und Technikgebäude
Zustimmung zur weiteren Planung
 
Planer Wolfgang Preuss und Thomas Herdter vom Ingenieurbüro BS Ingenieure, zuständig für die Umgestaltung der Bushaltestelle, stellten dem Gremium die überarbeiteten Planungen für den Seeplatz vor. Die Busverkehrsflächen sollen nun in Asphaltbauweise hergestellt und zur Winnender bzw. zur Seestraße mit Pflasterstreifen optisch abgegrenzt werden. Die Gehwegflächen und der Busmittelsteig werden mit einem Betonbelag analog zum Pflasterbelag vor der Kreissparkasse gestaltet. Die Freiflächenplanung für den Seeplatz hat als Grundlage weiterhin den Entwurf vom März 2017. Änderungen ergeben sich bei der wieder vergrößerten zentralen Grünfläche. Der Maibaumstandort bleibt in seiner ursprünglichen Lage erhalten und wird in die Planungen integriert. Das Wegesystem besteht aus fünf Belagsflächen: Asphalt (Hauptwege), wassergebundene Decken (Übergänge zu Bäumen und befestigten Flächen für Märkte), Plattenbeläge (Außenbewirtschaftung), vorhandenes Pflaster und Betonfugenpflaster (Parkplätze). Die Flächen für den Markt sind weiterhin am Wasserbecken geplant. An den Rändern des Platzes sollen weitere Bäume gepflanzt werden. Der Gemeinderat sprach sich bei einer Gegenstimme mehrheitlich für die geänderten Planungen aus. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, eine mögliche Baumbepflanzung vor dem Kreissparkassengebäude zu prüfen, Angebote für die Bewässerung der neu zu entstehenden Grünfläche auf dem Seeplatz einzuholen sowie dem Gremium darzulegen, welche Maßnahmen seither geprüft wurden, um die illegale Durchfahrt von Fahrzeugen durch die Bushaltestelle zu verhindern. Zu den Planungen für das Technikgebäude gab es keine Neuigkeiten. Durch ausgeklügelte Bauabschnittsplanungen kann die Maßnahme „Seeplatz“ allerdings zunächst ohne Einbeziehung des Gebäudes beginnen: Der erste Bauabschnitt sieht derzeit die Umgestaltung des Seeplatzes zwischen Oktober 2017 und März 2018 vor. Von April bis Juni 2018 soll der zweite Abschnitt mit der Bushaltestelle folgen. Im dritten Abschnitt schließlich erfolgt der Umbau des Technikgebäudes bis vermutlich Ende 2018. Die Gesamtkosten bleiben unverändert bei ca. 1,14 Millionen Euro brutto.
 
Verpachtung Seeplatzkiosk ab Januar 2019
 
Der Gemeinderat entschied einstimmig die Verwaltung zu beauftragen, die Verpachtung des umgebauten Seeplatzkiosks (derzeit Technik-/WC-Gebäude) auszuschreiben. Es ist vorgesehen, die Verpachtung im September 2017 öffentlich auszuschreiben. Die Interessenten können sich dann unter Angabe einer Konzeption mit Pachtzinsangebot bewerben und der Gemeinderat kann bereits im Herbst die Pacht an einen der Bewerber vergeben. Die frühzeitige Vergabe der Pacht ist sinnvoll, damit der Pächter bei der Umbauplanung seine Interessen einfließen lassen kann.
 
Änderung der Gebührensatzung für die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte
 
Der Gemeinderat beschloss die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte einstimmig. Die Änderung war notwendig geworden, da die Gemeinde ein weiteres Gebäude zur Flüchtlingsunterbringung erworben hatte.
 
Kinderbetreuung
Örtliche Bedarfsplanung der Gemeinde Korb nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) 2017/2018
Der Gemeinderat beschloss auf Grundlage der einstimmigen Empfehlung des mit Elternbeiräten, (Kirchen-)Gemeinderäten und Einrichtungsleiterinnen besetzten Kindergartenausschusses die örtliche Bedarfsplanung 2017/2018 für die Gemeinde Korb ebenfalls einstimmig. Bürgermeister Müller informierte über stabile bis leicht ansteigende Kinderzahlen. Der individuelle Betreuungsumfang steige seit Jahren deutlich. Alles deute auf weiteren Raum- und Personalbedarf hin. Im Baugebiet „Südrand Langenäcker“ halte die Gemeinde daher eine Fläche für Gemeinbedarf vor.
 

Festlegung der Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2017/2018 und 2018/2019
Die Änderungssatzung zur Anpassung der Gebühren für die Kindergartenjahre 2017/2018 und 2018/2019 beschloss der Gemeinderat auf Grundlage der Empfehlung des Kindergartenausschusses bei einer Gegenstimme mehrheitlich. Die kommunalen Landesverbände Gemeindetag und Städtetag sprechen in Abstimmung mit den evangelischen und katholischen Landesverbänden im zweijährigen Turnus Empfehlungen für Elternbeiträge aus. Sie streben an, dass 20% der Betriebsausgaben im vorschulischen Kinderbetreuungsbereich durch Elternbeiträge gedeckt werden. Ein Hauptbestandteil der Betriebsausgaben sind dabei die Personalausgaben für die pädagogischen Fachkräfte. Die Gemeinde Korb richtet sich bei ihrer Berechnung der Elternbeiträge (Kindergartengebühren) nach diesen Empfehlungen, obwohl in Korb höhere Standards vor allem bei den einrichtungsbezogenen Personalschlüsseln gelten. Die Kostendeckung durch Elternbeiträge liegt daher in Korb bei rund 16%.
 

Änderung der Kernzeit und Hortsatzung - Anpassung der Systematik und Festlegung der Elternbeiträge 2017/2018 und 2018/2019
Bei drei Stimmenthaltungen beschloss der Gemeinderat die Satzung zur Änderung der Satzung über die Kernzeit- und Hortbetreuung (Kernzeit- und Hortsatzung) in der Gemeinde Korb einstimmig. Die Satzung sieht die Anpassung der Gebühren für die Kernzeit- und Hortbetreuung und die Dynamisierung für die folgenden Schuljahre, ein neues Gebührenmodell sowie die Anpassung der Ferienbetreuung vor. Das derzeit noch aktuelle Gebührenmodell für die Kernzeit- und Hortbetreuung in Korb hat zwei unterschiedliche Gebührenstrukturen. Diese werden nun vereinheitlicht. Bei der Hortbetreuung berechnen sich die Gebühren bisher nach dem monatlichen Haushaltsbruttoeinkommen der Eltern. Die Schülerhortgebühren sollen künftig analog der Kindergartengebühren und der Gebühren für die Kernzeitbetreuung nach dem Württembergischen Modell, also nach Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren, gestaffelt werden. Unter Berücksichtigung der im Haushalt lebenden Kinderanzahl zahlen kinderreiche Familien nun im Verhältnis weniger als Ein-Kind-Familien unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten. Davon abhängig ergeben sich künftig (teils deutlich) höhere oder geringere Gebühren für die Hortbetreuung als bei dem bisherigen Modell nach der Einkommensberechnung. Bei Eltern, deren Einkommen eine bestimmte Grenze unterschreitet, wird die Gebühr vollständig oder teilweise vom Jugendamt übernommen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Umsetzung erst zum 01.01.2018 und nicht bereits zum Beginn des neuen Schuljahrs vorzunehmen.
 
Begleitung schulischer Angebote durch kommunale Mitarbeiter/-innen im Rahmen des Ganztagsschulbetriebes
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, für die Aufsicht und Betreuung sowie die Begleitung schulischer Angebote im Mittagsband (5. und 7. Stunde) der Sekundarstufenschüler an der Gemeinschaftsschule weiterhin gemeindliche Mitarbeiter/innen zu beschäftigen. Die Personalkosten betragen derzeit rund 20.000 Euro im Jahr.
 
Jugendarbeit
Antrag aus dem Gemeinderat - Einladung des Fördervereins Jugendtreff e.V. in eine Gemeinderatssitzung
 
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Förderverein Jugendtreff e. V. in eine der kommenden Gemeinderatssitzungen einzuladen. Nach Antrag mehrerer Gremiumsmitglieder soll der Förderverein die Situation der Korber Jugendarbeit aus Sicht des Vereins beleuchten und seine Idee zur deren Neukonzeption vorstellen.
 
Über den Jahresabschluss 2016 und den Rechenschaftsbericht des Eigenbetriebs Gemeindewerke Korb sowie die Feststellung der Jahresrechnung 2016 und den Rechenschaftsbericht des Gemeindehaushalts wurde bereits im letzten Mitteilungsblatt berichtet.
 
Nachtragshaushaltplan und Nachtragshaushaltssatzung 2017
 
Der Gemeinderat beschloss die Nachtragshaushaltssatzung 2017 mit Nachtragshaushaltsplan einstimmig. Grund für den Nachtragshaushalt ist insbesondere die Finanzierung des Neubaugebiets „Südrand Langenäcker“, die über eine Darlehensaufnahme erfolgen soll. Diese war ursprünglich erst für 2018 vorgesehen und muss nun vorgezogen werden. Sie wird vorrangig über Grundstückserlöse rasch wieder getilgt.
 
Eckdaten des Haushaltsplans 2018 und Entwurf des Investitionsprogramms 2018 und der mittelfristigen Finanzplanung 2019 bis 2021
 
Bürgermeister Jochen Müller gab die Eckdaten des Haushalts 2018 und den Entwurf des Investitionsprogramms sowie der mittelfristigen Finanzplanung bekannt. Der Zeitplan sieht vor, dass die Fraktionen im September ihre Haushaltsanträge einbringen können und das Investitionsprogramm sowie die mittelfristige Finanzplanung Anfang November beschlossen werden sollen. Damit könnte der Haushaltsplan Ende November eingebracht und in der letzten Sitzung 2017 beschlossen werden. Aktuell wünschte das Gremium keine Sondersitzung.

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