Bauen in der Gemeinde Korb

Bauen erfordert eine sorgfältige Planung und die Beachtung verschiedener rechtlicher Vorgaben. In der Gemeinde Korb finden Bauherrinnen und Bauherren wichtige Informationen rund um Neubauten, Umbauten, Sanierungen und weitere bauliche Maßnahmen. Ob Sie einen Bauantrag stellen möchten, ein Gebäude sanieren oder ein Abrissvorhaben planen – hier erhalten Sie einen Überblick über die relevanten Verfahren und Anforderungen.

Auch Themen wie verfahrensfreie Vorhaben, das Bauen im Außenbereich oder die Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung werden erläutert. Die bereitgestellten Informationen unterstützen Sie dabei, Ihr Bauvorhaben rechtssicher vorzubereiten und die notwendigen Schritte frühzeitig zu planen. Informieren Sie sich über die wichtigsten Grundlagen für Ihr Bauprojekt in Korb.

Bauanträge, Sanierung und weitere Bauverfahren im Überblick

Die Gemeinde Korb ist als untere Baurechtsbehörde für die Prüfung und Bearbeitung von Bauanträgen im Gemeindegebiet zuständig. Die Einreichung von Bauanträgen und weiteren baurechtlichen Verfahren erfolgt ausschließlich digital über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa)

Hinweis: Bitte lesen Sie vor der Antragstellung die Merkblätter sorgfältig durch. Ihr Antrag muss den dort genannten Vorgaben entsprechen.

Alle relevanten Dokumente und Merkblätter stehen Ihnen im Bereich "Informationsmaterial & Merkblätter" zur Verfügung.

Bei Sanierungsmaßnahmen können bauliche Änderungen, abhängig von Art und Umfang der Maßnahme, genehmigungspflichtig, anzeigepflichtig oder verfahrensfrei sein. In diesem Bereich finden Sie Informationen sowie Hinweise zu energetischen Maßnahmen wie dem Austausch von Heizungsanlagen oder der Installation von Photovoltaik- und Solaranlagen.

Informationen zu Beratung und Fördermöglichkeiten erhalten Sie unter anderem bei:

In vielen Fällen ist bei einem Abriss eine Genehmigung oder Anzeige erforderlich. Hier erhalten Sie Hinweise zur Verfahrenspflicht, zum Ablauf, zu notwendigen Unterlagen und zu den zuständigen Ansprechpartnern beim Landratsamt.

Der Abbruch ist verfahrensfrei bei:

  1. Anlagen nach Absatz 1 des § 50 der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO)
  2. freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3
  3. sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m.

Rechtsgrundlage: § 50 Abs. 1 LBO (Verfahrensfreiheit) sowie § 2 Abs. 4 LBO (Gebäudeklassen).

Ansonsten ist das Kenntnisgabeverfahren eröffnet:

Im Kenntnisgabeverfahren wird ein Bauvorhaben (Abriss) bei der Baurechtsbehörde angezeigt, ohne dass eine Baugenehmigung erteilt wird. 

Rechtsgrundlage: § 51 Abs. 3 LBO (Kenntnisgabeverfahren)

Abfallverwertungskonzept (AV)

Bei Abbruch- und Teilabbruchmaßnahmen ist ein Abfallverwertungskonzept vorzulegen. Darin ist darzustellen, welche Abfälle und Baustoffe beim Abriss anfallen, wie diese getrennt erfasst, verwertet oder ordnungsgemäß entsorgt werden. Das Abfallverwertungskonzept ist vor Beginn der Abbrucharbeiten einzureichen und während der Durchführung einzuhalten; der Bauherr ist für die ordnungsgemäße Umsetzung verantwortlich.

Einzureichen ist das Abfallverwertungskonzept bei zuständigen Abfallrechtsbehörde, dem Landratsamt Rems-Murr-Kreis.

Auch verfahrensfreie Vorhaben müssen sämtliche öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten. Maßgeblich sind insbesondere die Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans sowie die Vorgaben der Landesbauordnung Baden-Württemberg (z. B. Abstandsflächen, Brandschutz, Standsicherheit). Die Verantwortung hierfür liegt bei den Bauherrinnen und Bauherren.

Welche Vorhaben verfahrensfrei sind, regelt § 50 Abs. 1 LBO in Verbindung mit dem Anhang zu § 50 LBO. Sofern dort nichts anderes bestimmt ist, gelten diese Regelungen nur für den Innenbereich.

Sind für ein verfahrensfreies Vorhaben Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen erforderlich, müssen diese vorab mit der zuständigen unteren Baurechtsbehörde abgestimmt und genehmigt werden. Erst nach rechtskräftiger Entscheidung über den Antrag dürfen die betreffenden Maßnahmen umgesetzt werden. Die Einreichung des Antrags erfolgt über das  Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa

Hinweis: Bitte beachten Sie das Merkblatt „Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung". Bei Vorhaben in Grenznähe ist zudem der Vordruck "Selbstständige Angrenzerbeteiligung" erforderlich, damit die betroffenen Nachbarinnen und Nachbarn beteiligt werden können.

Alle relevanten Dokumente und Merkblätter stehen Ihnen im Bereich "Informationsmaterial & Merkblätter" zur Verfügung. Die Zustimmungserklärung finden Sie auf der Seite Formulare.

Der Außenbereich unterliegt im Baurecht besonderen und häufig komplexen Regelungen. Da hierbei oft mehrere Rechtsgebiete betroffen sind, bitten wir Sie, sich bereits vor der Planung oder Umsetzung eines Vorhabens frühzeitig mit dem Bauamt der Gemeinde Korb in Verbindung zu setzen. 

Alle relevanten Dokumente und Merkblätter stehen Ihnen im Bereich "Informationsmaterial & Merkblätter" zur Verfügung.

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist erforderlich, wenn ein Gebäude oder Grundstück in einzelne Eigentumseinheiten (z. B. Wohnungen oder Gewerbeeinheiten) aufgeteilt und als separates Eigentum im Grundbuch eingetragen werden soll. Sie bestätigt, dass die im Aufteilungsplan dargestellten Einheiten baulich abgeschlossen sind und den Anforderungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) entsprechen.

Die Gemeinde Korb ist als untere Baurechtsbehörde für die Ausstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen zuständig. Die Einreichung des Antrags erfolgt ausschließlich digital über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa)

Hinweis: Bitte lesen Sie vor der Antragstellung die Merkblätter sorgfältig durch. Ihr Antrag muss den dort genannten Vorgaben entsprechen.

Alle relevanten Dokumente und Merkblätter stehen Ihnen im Bereich "Informationsmaterial & Merkblätter" zur Verfügung.

Formulare & Anträge

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Alle Formulare der Gemeinde Korb finden Sie zentral auf der Seite Formulare & Online-Prozesse.  

Kontakt Bauamt

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