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BodenrichtwerteBodenrichtwerte 2020 Waiblingen und KorbDer Gemeinsame Gutachterausschuss Waiblingen/Korb hat auf der Basis der Wert-verhältnisse der Jahre 2019 und 2020 am 26. August 2021 die Bodenrichtwerte 2020 sowie Liegenschaftszinssätze (Stichtag 31.12.2020) ermittelt und beschlossen. Die Bodenrichtwerte wurden aus Kaufpreisen unbebauter Grundstücke und bei bebauten Grundstücken auf der Basis von Berechnungen nach den Wertermittlungsrichtlinien und nach den Erfahrungen des Grundstücks- und Immobilienmarktes abgeleitet und beziehen sich auf unbebaute Grundstücke mit gebietstypischen Eigenschaften. Erschließungsbeiträge sind darin enthalten. Die Bodenpreise für Wohnbaugrundstücke stehen in Abhängigkeit vom Maß der baulichen Nutzung, die durch die Geschossflächen-zahl (GFZ) ausgedrückt wird. Die für Wohnbaugrundstücke ausgewiesenen Bodenrichtwerte beziehen sich auf eine mittlere GFZ von 0,8. Zur Richtwertermittlung wurden Richtwertzonen (RWZ) gebildet. Diese zonalen Richtwerte stellen keine festen Wertgrenzen dar. Die Bodenrichtwertkarte steht Ihnen nachfolgend als Download zur Verfügung und kann als Broschüre im Bauamt Korb kostenlos abgeholt werden. https://www.waiblingen.de/ceasy/resource/?id=20731&download=1 oder https://www.waiblingen.de/de/Das-Rathaus/Buergerservice/Bauen-Wohnen/Bodenrichtwerte
Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Waiblingen/Korb Rathaus Waiblingen Kurze Straße 33 71332 Waiblingen Telefon: 07151 5001 -1201, -1202, -1203 Telefax: 07151 5001 -1219 E-Mail: gutachterausschuss@waiblingen.de BauförderungDas Land fördert den Bau und Erwerb von Eigenheimen im Rahmen der Wohnraumförderung. Weiter zur Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg |