Erneute Schließung der Kindertagesstätten aufgrund der Corona-Pandemie - Anspruch auf Notbetreuung sollen nach den aktuellen Informationen der Landesregierung die Kinder haben, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten.