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Anmeldung

Kindergarten

Die Anmeldeformulare finden Sie auf der Homepage der Gemeinde unter "Anträge / Formulare der Gemeinde Korb". Mit diesem Formular melden Sie Ihr Kind für das von Ihnen gewünschte Betreuungsangebot und den damit verbundenen Elternbeiträgen an. Diese Anmeldung beinhaltet noch keine Platzzusage, sondern dient zunächst der Erfassung Ihres Betreuungsbedarfs.

 

Nach Eingang der Kindergartenanmeldung (digital per Mail an kinderbetreuung(via)korb.de oder adressiert an das Rathaus Korb, J.-F.-Weishaar Straße 6-9, 71404 Korb) erhalten Sie eine Eingangsbestätigung zur Überprüfung Ihrer Daten.

 

Die Platzzusage für den Zeitraum Herbst oder Frühjahr erhalten Sie von der Verwaltung der Gemeinde Korb sobald bekannt ist, wie viele Kinder in welcher Einrichtung abgehen bzw. spätestens drei Monate vor Aufnahme. Erst von der jeweiligen Einrichtung erhalten Sie das genaue Eingewöhnungsdatum und weitere Informationen für Ihr Kind. Anmeldeschluss ist sechs Monate vor der Wunschaufnahme. Bitte beachten Sie folgende Anmeldefristen:

 

Frühjahrsplätze: Aufnahme ab Februar

Anmeldeschluss: 31. August des Vorjahres

Herbstplätze: Aufnahme ab September
(Hauptaufnahmezeitfenster, da Abgang der Schulkinder)

Anmeldeschluss: 28. Februar

 

Schulkindbetreuung

Bitte lassen Sie uns die Anmeldung bis spätestens 31. März 2024 zukommen. Nach Eingang der Kindergartenanmeldung (digital per Mail an kinderbetreuung(via)korb.de oder adressiert an das Rathaus Korb, J.-F.-Weishaar Straße 6-9, 71404 Korb) erhalten Sie eine Eingangsbestätigung zur Überprüfung Ihrer Daten. Eine verbindliche Rückmeldung (Zusage/Absage) erhalten Sie etwa drei Monate vor Aufnahmedatum von der Gemeinde Korb.

Nach Erhalt des Stundenplans Ihres Kindes haben Sie eventuell die Möglichkeit, die Betreuungszeiten und den Umfang nochmals anzupassen. Diese Änderung muss uns bis spätestens 20. September 2024 (formlos per Email) vorliegen und hat ab dem 1. Oktober 2024 Gültigkeit.

Für alle Kinder, welchen wir in der ersten Vergaberunde keinen Platz anbieten konnten, findet im Oktober 2024 eine zweite Vergaberunde (mit Start 1. November 2024) statt. Sollten wir Ihr Kind auch hier nicht berücksichtigen können, werden wir eine Warteliste führen. Bitte beachten Sie, dass diese nur bis Februar 2025 Gültigkeit hat. Wenn Sie für das darauffolgende Schuljahr (2025/2026) weiterhin Bedarf haben, ist uns eine erneute Anmeldung bis 31. März2025 einzureichen.

Aufnahmekriterien

Kindergarten

Anspruch auf einen Kindergartenplatz in der Gemeinde Korb haben grundsätzlich diejenigen Kinder, welche in der Gemeinde Korb Ihren Hauptwohnsitz haben. Sollten genügend Plätze vorhanden sein, ist eine Aufnahme kurz vor dem Umzug in Absprache möglich.
Der Rechtsanspruch umfasst nicht einen Betreuungsplatz in der Wunscheinrichtung. Unser Ziel ist es dennoch diesen Wunsch zu berücksichtigen, dem kann allerdings nicht immer entsprochen werden. Wir bitten um Verständnis.
Wenn es für die gewünschten Rahmenbedingungen mehr Anmeldungen als freie Plätze gibt, müssen wir Sie bitten, eine Wartezeit in Kauf zu nehmen. Die Plätze werden nicht nach dem Eingangsdatum der Anmeldung verteilt, sondern Vorrang haben:
- Wechselkinder, d.h. Kinder die vom U3 Bereich in den Ü3 Bereich derselben Einrichtung aufsteigen

- Geschwisterkinder, d.h. Kinder welche aktuell ein Geschwisterkind in derselben Einrichtung haben

- im Ü3 Bereich ältere Kinder

- im U3 Bereich jüngere Kinder

- im Ganztagesbereich gilt ein Vorrang für Familien mit beruflich bedingtemBetreuungsbedarf. Bitte legen Sie daher von beiden Sorgeberechtigten eine Arbeitgeberbescheinigung bei.

 

Schulkindbetreuung
Da nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung steht und um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bestmöglich zu gewährleisten, werden Anmeldungen von Familien mit beruflich bedingtem Betreuungsbedarf im Anmeldeverfahren vorrangig behandelt. Um eine faire Platzvergabe gewährleisten zu können, fügen Sie bitte der Anmeldung eine schriftliche, detaillierte Arbeitgeberbescheinigung zu Ihren Arbeitszeiten bei. Die aktuellen Formulare finden Sie auf der Homepage.

 

Elternbeiträge

Informationen zu den Gebühren für die verschiedenen Betreuungsformen und weitere Regelungen erhalten Sie in der stets aktuellen Kindergartensatzung der Gemeinde Korb.

Diese finden Sie in analoger Form im Bürgerbüro und im Sachgebiet Kindergärten, Schule und Jugend sowie in digitaler Form auf der Homepage der Gemeinde Korb.

Finanzielle Unterstützung durch das Jugendamt

Zuschüsse zu den Gebühren für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen sind möglich, wenn Ihr Kind eine Kinderkrippe, eine Kindergartengruppe (VÖ oder GT) oder einen Hort an der Schule besucht und die Kindertageseinrichtung eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) besitzt.

Gesetzesgrundlage für die Berechnung der Kostenübernahme sind §22 und §23 SGB VIII. damit das Jugendamt prüfen kann, ob die Kosten übernommen werden, muss ein mündlicher oder schriftlicher Antrag gestellt werden.

Die Kosten für anfallende Gebühren können abhängig von Ihrem Einkommen ganz oder teilweise vom Kreisjugendamt übernommen werden, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind und die Kinderbetreuung erforderliche ist (z.B. aufgrund der Erwerbsfähigkeit / Schulbesuchs der Sorgeberechtigten). Darüber hinaus ist die Erforderlichkeit auch gegeben, wenn das Kind das erste Lebensjahr vollendet hat und eine Regelbetreuung besucht.

 

Benötigte Unterlagen zur Antragstellung:

 

  • Gehaltsnachweise der letzten drei Monate zzgl. Sonderzahlungen
  • Belege für sonstige Einkünfte und Sozialleistungen
  • Einkommensunterlagen bei Selbstständigen
  • Nachweise über Kosten der Unterkunft
  • Nachweise über Ausgaben für Versicherungen
  • Nachweise über Ausgaben für besondere Belastungen

Die Kosten werden nicht rückwirkend, sondern erst ab Antragstellung übernommen. Eine Entscheidung über die Kostenübernahme ist erst möglich, wenn alle Anträge und Unterlagen vollständig sind.

 

Kontakt Jugendamt:

Winnender Straße 30/1, 71332 Waiblingen, e-mail: kreisjugendamt(via)rems-murr-kreis.de

 

Staatliche Leistungen für Familien

Kindergeld

Das Kindergeld sichert die grundlegende Versorgung Ihrer Kinder ab der Geburt und mindestens bis zu deren 18. Lebensjahr. Im Laufe eines Kalenderjahres erhalten Eltern zunächst das Kindergeld. Das Finanzamt prüft dann im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuerveranlagung, ob für die Eltern die Freibeträge für Kinder oder das ausbezahlte Kindergeld günstiger ist. Diese Prüfung folgt automatisch und muss nicht beantragt werden.

Die Höhe des Kindergeldes ist nach der Anzahl Ihrer Kinder gestaffelt. Es beträgt derzeit

  • Für das erste und zweite Kind 219 Euro monatlich
  • Für das dritte Kind 225 Euro monatlich
  • Für das vierte und jede weitere Kind 250 Euro monatlich.

Mutterschaftsleistungen

Mutterschaftsleitungen sichern Ihr Einkommen, wenn Sie während Ihrer Schwangerschaft oder nach der Geburt Ihres Kindes nicht arbeiten dürfen, zum Beispiel während der Mutterschutzfristen. Zu diesen Leistungen gehören:

  • Mutterschutzlohn (durchschnittliches Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Eintritt der Schwangerschaft)
  • Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse (für Berufstätige in der Mutterschutzfrist und am Entbindungstag)
  • Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung
  • Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld (Anspruch solange Ich durchschnittlicher Nettolohn pro Tag höher als 13 Euro ist)

Welche Mutterschaftsleistungen Sie bekommen können, hängt von Ihrer Arbeitssituation, Ihrer Krankenversicherung und davon ab, ob Sie sich in den Mutterschutzfriste befinden oder nicht (6 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen nach der Geburt)

Hinweis zur Übernahme der Betreuungsgebühr und/oder Essensgeld: Sofern Sie Leistungen aus Bürgergeld, Wohngeldzuschuss oder Kinderzuschlag erhalten, können Sie beim Kreisjugendamt Waiblingen eine Übernahme der Gebühr nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz beantragen. Außerdem können Sie über das Jobcenter die Übernahme des Essensgeldes im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) prüfen lassen.

 

Ausführliche Informationen erhalten Sie auf dem Familienportal des Bundes.

Weitere Informationen