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Anmeldung

Kindergarten

Die Anmeldeformulare finden Sie auf der Homepage der Gemeinde unter "Anträge / Formulare der Gemeinde Korb"

Nach Eingang der Kindergartenanmeldung (digital per Mail an kinderbetreuung(via)korb.de oder adressiert an das Rathaus Korb, J.-F.-Weishaar Straße 6-9, 71404 Korb) erhalten Sie eine Eingangsbestätigung zur Überprüfung Ihrer Daten.

Die Platzzusage für den Zeitraum Herbst oder Frühjahr erhalten Sie von der Verwaltung spätestens drei Monate vor Aufnahme. Erst von der jeweiligen Einrichtung erhalten Sie das genaue Eingewöhnungsdatum und weitere Informationen für Ihr Kind. Bitte beachten Sie folgende Anmeldefristen:

Frühjahrsplätze: Aufnahme ab Februar
Anmeldeschluss: 31. August des Vorjahres

Herbstplätze: Aufnahme ab September
(Hauptaufnahmezeitfenster, da Abgang der Schulkinder)
Anmeldeschluss: 28. Februar

Aufnahmekriterien

Kindergarten

Anspruch auf einen Kindergartenplatz in der Gemeinde Korb haben grundsätzlich diejenigen Kinder, welche in der Gemeinde Korb Ihren Hauptwohnsitz haben. Sollten genügend Plätze vorhanden sein, ist eine Aufnahme kurz vor dem Umzug in Absprache möglich. Der Rechtsanspruch umfasst nicht einen Betreuungsplatz in der Wunscheinrichtung. Unser Ziel ist es dennoch diesen Wunsch zu berücksichtigen, dem kann allerdings nicht immer entsprochen werden. Wir bitten um Verständnis. Wenn es für die gewünschten Rahmenbedingungen mehr Anmeldungen als freie Plätze gibt, müssen wir Sie bitten, eine Wartezeit in Kauf zu nehmen. Die Plätze werden nicht nach dem

Eingangsdatum der Anmeldung verteilt, sondern Vorrang haben:

  • Wechselkinder, d.h. Kinder die vom U3 Bereich in den Ü3 Bereich derselben Einrichtung aufsteigen
  • Geschwisterkinder, d.h. Kinder welche aktuell ein Geschwisterkind in derselben Einrichtung haben
  • im Ü3 Bereich ältere Kinder
  • im U3 Bereich jüngere Kinder
  • im Ganztagesbereich gilt ein Vorrang für Familien mit beruflich bedingtem Betreuungsbedarf.
    Bitte legen Sie daher von beiden Sorgeberechtigten eine Arbeitgeberbescheinigung bei.

Schulkindbetreuung
Da nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung steht, werden Anmeldungen von Familien mit beruflich bedingtem Betreuungsbedarf im Anmeldeverfahren vorrangig behandelt, ebenso Anmeldungen von Geschwisterkindern. Fügen Sie bitte der Anmeldung eine schriftliche, detaillierte Arbeitgeberbescheinigung zu Ihren Arbeitszeiten von beiden Elternteilen bei. Die aktuellen Formulare finden Sie auf der Homepage.

Elternbeiträge

Informationen zu den Gebühren für die verschiedenen Betreuungsformen und weitere Regelungen erhalten Sie in der stets aktuellen Kindergartensatzung der Gemeinde Korb.

Diese finden Sie in analoger Form im Bürgerbüro und im Sachgebiet Kindergärten, Schule und Jugend sowie in digitaler Form auf der Homepage der Gemeinde Korb.

Finanzielle Unterstützung durch das Jugendamt

Zuschüsse zu den Gebühren für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen sind möglich, wenn Ihr Kind eine Kinderkrippe, eine Kindergartengruppe (VÖ oder GT) oder einen Hort an der Schule besucht und die Kindertageseinrichtung eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) besitzt.

Gesetzesgrundlage für die Berechnung der Kostenübernahme sind §22 und §23 SGB VIII. Damit das Jugendamt prüfen kann, ob die Kosten übernommen werden, muss ein mündlicher oder schriftlicher Antrag beim Kreisjugendamt gestellt werden.

Kontakt Jugendamt:

Winnender Straße 30/1, 71332 Waiblingen, e-mail: kreisjugendamt(via)rems-murr-kreis.de

Weitere Informationen