Nachdem in Baden-Württemberg seit Mittwoch, 24. November die Alarmstufe II gilt und mittlerweile kreisweit niederschwellige Impf- und Testangebote zur Verfügung stehen, hat die Gemeinde Korb seine Regelungen für den Publikumsverkehr angepasst.
Bereits seit 2. Dezember 2021 gilt auch für Besucherinnen und Besucher der Gemeindeverwaltung die 3G-Pflicht. Die 3G-Pflicht für Besucherinnen und Besucher der Verwaltungsgebäude ist seit 1. Januar 2022 auch in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg verbindlich geregelt.
Besucherinnen und Besucher dürfen dann – genau wie die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung – die Gebäude nur betreten, wenn sie einen digitalen Nachweis als genesen, geimpft oder tagesaktuell getestet vorzeigen können.
Die Maßnahme soll vor dem Hintergrund der steigenden Inzidenz- und Hospitalisierungsrate den Schutz der Besucherinnen und Besucher erhöhen, aber auch den der Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung.
Dadurch kann der gewohnte Service für die Bürgerinnen und Bürger aufrechterhalten werden, ohne gleichzeitig die verschärfte Pandemielage aus dem Blick zu verlieren.
In Korb gibt es die Möglichkeit zu einem Schnelltest in den Apotheken und beim Testzentrum auf dem Edeka-Parkplatz.
Bitte im Bedarfsfall bei der Vereinbarung eines Termins an die rechtzeitige Anmeldung zu einem Schnelltest denken.
Der digitale Impfnachweis ist mit Hilfe des entsprechenden QR-Codes zu erbringen. Entweder digital auf dem Smartphone oder ausgedruckt in Papierform.