E-Mail Kontakt

Seiteninhalt

Presse Aktuell

Pressemitteilung 19/2020 | Aussetzung der Gebühren für Kindertagesstätten und schulische Einrichtungen für den Monat April 2020

Gebühren für Kindertageseinrichtungen und für schulische Einrichtungen werden für den Monat April 2020 ausgesetzt 
 
 Aufgrund der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) sind seit dem 17.03.2020 unter anderem alle Kindertageseinrichtungen und schulische Betreuungseinrichtungen in Korb bis zum Ablauf des 19.04.2020 geschlossen.
Verwaltungsintern wurde festgelegt, dass aufgrund dessen die Erhebung der Gebühren für den Monat April für diese Einrichtungen ausgesetzt wird. Sofern der Gemeinde Korb ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, erfolgt zum Fälligkeitszeitpunkt 01.04.2020 keine Abbuchung der Beträge. Überweiser und Barzahler werden gebeten, von einer Bezahlung der Beträge zum Fälligkeitszeitpunkt 01.04.2020 abzusehen. 
Der Gemeinderat wird zu gegebener Zeit dann über einen endgültigen Verzicht (Erlass) auf die Gebühren für die Zeit der Schließung der Einrichtungen beraten und entscheiden. Dabei wird auch entschieden, wie der Einnahmeausfall gedeckt wird. Die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg hoffen auch auf eine Unterstützung durch das Land Baden-Württemberg.
Ergänzend weist die Gemeinde Korb darauf hin, dass auch für alle Eltern, die ein Kind in der Notbetreuung haben, gleich verfahren wird. 

Weitere Informationen