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Parkscheibenregelung auf den öffentlichen Parkplätzen am Neuen Friedhof

Neue Parkscheibenregelung am Neuen Friedhof
Neue Parkscheibenregelung am Neuen Friedhof

Der Beschluss der Verkehrskommission vom Juli 2019, die Höchstparkdauer auf den öffentlichen Parkplätzen am Neuen Friedhof einzuschränken, wurde nun umgesetzt. Entsprechend der Regelung am Friedhof in Kleinheppach wurde die Höchstparkdauer von Montag bis Samstag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr auf 1,5 Stunden festgesetzt. Da der Friedhofsparkplatz oftmals von Dauerparkern belegt war oder sogar abgemeldete Fahrzeuge abgestellt wurden, wurde diese Regelung im Sinne der Friedhofsbesucherinnen und -besucher, insbesondere von älteren Personen, eingeführt. Der Gemeindevollzugsdienst überwacht die neue Parkregelung zunächst mit Hinweisen, nach der Eingewöhnungszeit werden Verstöße mit gebührenpflichtigen Verwarnungen geahndet.

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