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Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Riebeisen

Die Planung wurde überarbeitet und zu einem Bebauungsplanentwurf entwickelt. Der Gemeinderat hat einheitliche Schallemissionswerte für das neue Gewerbegebiet festgelegt.

In der Sitzung des Gemeinderates hat Fachplaner Uwe Müller vom Büro KMB das Gremium über die geänderten Entwürfe im geplanten Gewerbegebiet „Riebseisen“ informiert. Gegenüber dem Bebauungsplanvorentwurf gilt auf den Grundstücken entlang der B 14 nun für alle Gebäude eine Mindesthöhe von 11 Meter. Die höheren Gebäude dienen dazu, dass entlang der B 14 ein einheitliches Straßenbild entsteht. Außerdem schirmen die höheren Gebäude das restliche Gewerbegebiet und dahinterliegende Flächen von Emissionen der B 14 ab. Auch der Geltungsbereich hat sich im südlichen Randbereich und im Mündungsbereich der äußeren Erschließungsstraße zur K 1911 (alte B 14) etwas verändert.

Herr Gerhard Wertenauer vom Büro W&W Bauphysik erläuterte in der Sitzung das nun vorliegende schalltechnische Gutachten. Wichtig ist zum einen die Schaffung eines attraktiven Gewerbegebiets, das für die Firmen eine möglichst uneingeschränkte Nutzung zulässt. Zum anderen sollen aber auch die Beeinträchtigungen für angrenzende Wohngebiete unterhalb der zulässigen Werte gehalten werden. Der Gemeinderat hat entschieden, die Schallemissionswerte für das gesamte Gebiet einheitlich festzulegen. Für das gesamte Plangebiet soll hier bei gleichmäßiger Verteilung ein Wert von 60 dB(A) / qm tagsüber und 45 dB(A) nachts gelten.

Ein wichtiger Teil des Bebauungsplanentwurfs ist der Umweltbericht, in den auch das inzwischen fertig gestellte faunistische Gutachten aufgenommen wurde. Dessen Ergebnis zeigt, dass es sich beim Riebeisen um ein artenreiches Gebiet handelt. Für die geschützten Arten, insbesondere Fledermäuse, sind neue Lebensräume vorzusehen, die vor Beginn der Baumaßnahmen in Funktion sein müssen. Es ist vorgesehen, die möglichen Ausgleichsmaßnahmen für den Artenschutz im Gebiet Ritzmann im Osten von Korb zwischen dem Hörnleskopf und dem Kleinheppacher Kopf vorzunehmen, indem die vom Waldrand her verbuschenden Streuobstwiesen wieder hergestellt und dauerhaft gepflegt werden. Die Ausgleichsmaßnahmen in diesem Gebiet sollen im Herbst mit dem Landratsamt und den Eigentümern der Flächen abgestimmt werden.

Auf Wunsch des Gemeinderates wird zudem geprüft, inwieweit die Nutzung von Photovoltaik-Anlagen im Gewerbegebiet nachhaltig gefördert werden kann, ohne die Wahlmöglichkeit sich künftig ansiedelnder Betriebe stark einzuschränken.

Der aktuelle Plan wird nach Einarbeitung des Schallemissionsgutachtens öffentlich ausgelegt. Sobald eine Entscheidung über die Ausgleichsmaßnahmen getroffen wurde, ist Anfang 2011 voraussichtlich eine erneute Auslegung erforderlich.

Um für das Gewerbegebiet Riebeisen eine Verbindung für den PKW-Verkehr in die Ortsmitte herzustellen, wurde im Gemeinderat über die Schaffung einer Verbindungsstraße beraten. Diese könnte über den Sommerhaldenweg zur Winnender Straße führen. Der Feldweg zwischen der Römerstraße und dem Sommerhaldenweg müsste ebenso wie der Sommerhaldenweg selbst ausgebaut werden. Da die Flächen teilweise auf privaten Grundstücksflächen liegen, hätte auch ein Grunderwerb durch die Gemeinde zu erfolgen. Für die gesamte Straßenverbindung rechnet man mit Kosten von rund 200.000 Euro. Die Umlegung dieser Kosten auf das Gewerbegebiet, würde die Erschließungskosten für das Gewerbebauland erhöhen. Da die voraussichtlichen Gesamterschließungskosten für das Gebiet noch nicht feststehen, der Gemeinderat diese bei der Bewertung der Straße aber einfließen lassen möchte, wurde die Beschlussfassung verschoben.

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