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Benutzungs- und Gebührenordnung für Hallen, Räume und Anlagen vom Gemeinderat verabschiedet - Richtlinien zur Vereins- und Jugendförderung aktualisiert

Die Nutzer von kommunalen Hallen, Räumen und Anlagen werden ab Januar an den Unterhaltungskosten beteiligt. Die Gemeinde schultert im nächsten Jahr 92,5 Prozent aller anfallenden Kosten. 7,5 Prozent werden von den Vereinen als Nutzer übernommen. In den Jahren 2012 und 2013 wird die Gebühr auf 15 Prozent der Kosten festgeschrieben. Die Vereins- und Jugendförderung der Gemeinde bleibt weiterhin bestehen.

Der Korber Gemeinderat hatte in der Sitzung am 16. November 2010 eine unpopuläre aber in der momentanen Haushaltslage notwendige Entscheidung zu treffen. Lange wurde über die Einführung von Hallenbenutzungsgebühren diskutiert. Nun hat der Gemeinderat die Benutzungs- und Gebührenordnung für die Nutzung gemeindlicher Hallen, Räume und Anlagen beschlossen. Damit die Vereine besser planen können, sind die Gebühren vorerst bis ins Jahr 2013 verbindlich. Den Wortlaut der Benutzungs- und Gebührenordnung finden Sie hier.

Der Gemeinderat hatte sich bereits Anfang des Jahres mit diesem Thema beschäftigt und im Mai und Juni fanden schließlich Gespräche mit den betroffenen Vereinen statt. Jeder Verein wurde über die geplanten Stundensätze und die Höhe der voraussichtlichen Gebühr informiert. Alle vorgebrachten Argumente wurden schließlich in die Diskussion einbezogen und das Für und Wider abgewogen.

Allein die Unterhaltung der Sport- und Mehrzweckhallen kostet die Gemeinde jedes Jahr sage und schreibe 500.000 Euro. Ziel der Benutzungs- und Gebührenordnung ist es, künftig 15 Prozent der tatsächlichen Kosten durch nutzungsbezogene Gebühren zu decken. Im nächsten Jahr wird jedoch nur die Hälfte der Gebühren, nämlich 7,5 Prozent, erhoben, um den Vereinen mehr Zeit zu geben, die Gebühren in ihre Kalkulation aufzunehmen. Bisher hat die Gemeinde den Vereinen die gemeindlichen Hallen, Räume und Anlagen weitgehend kostenlos überlassen und lediglich einen geringen Energiekostenbeitrag erhoben. Dieser Energiekostenbeitrag wird nun in die neue Nutzungsgebühr eingerechnet. Wenn die Vereine im nächsten Jahr 7,5 Prozent der Kosten übernehmen (rund 38.000 Euro), wird die Gemeinde – also der Steuerzahler – weiterhin den überwiegenden Anteil (92,5 Prozent, rund 462.000 Euro) aller anfallenden Kosten übernehmen. In den Jahren 2012 und 2013 werden Gebühren erhoben, die circa 15 Prozent der Kosten decken.

Für folgende Einrichtungen werden künftig Gebühren erhoben: Remstalhalle, Ballspielhalle, Mehrzweckhalle, Urbanturnhalle, Remstalstadion, Feuerwehrgerätehäuser Korb und Kleinheppach, Klassenzimmer, Säle und Fachräume der Urban- sowie Keplerschule sowie Eugen-Ruoff-Saal in der Urbanschule und Silchersaal in der Keplerschule. Ein Sonderfall ist das Hallenbad, da die Gemeinde hier in der Vergangenheit zumeist die regulären Eintrittsgelder erhalten hat. Durch die Gebührenhalbierung auf 7,5 Prozent hätte die Gemeinde im nächsten Jahr geringere Einnahmen als in der Vergangenheit. Im Hallenbad werden die echten Nutzungsgebühren daher erst ab dem Jahr 2012 erhoben.

Weiterhin hat der Gemeinderat die aktualisierten Richtlinien zur Förderung der Vereins- und Jugendarbeit beschlossen. Die Gemeinde unterstützt die Vereine auch weiterhin finanziell mit Zuschüssen. Die Vereine erhalten wie in der Vergangenheit eine Grund- und Pauschalförderung sowie auf Antrag eine Jugendförderung. Diese Subventionen belaufen sich jedes Jahr auf rund 30.000 Euro. Hinzu kommen Investitionszuschüsse und Jubiläumsgaben. Den Wortlaut der neuen Vereinsförderrichtlinien finden Sie hier.

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