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Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

Herzlichen Dank für die Rücksendung der Fragebögen.

Da die Berechnung der Abwassergebühren nach einem „einheitlichen Frischwassermaßstab“ nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg nicht mehr zulässig ist, ergibt sich auch für die Gemeinde Korb die zwingende Notwendigkeit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr. Als gesplittete Abwassergebühr wird die getrennt berechnete Gebühr zur Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser bezeichnet. Durch die neue Gebühr wird rückwirkend zum 1. Januar 2010 eine höhere Gebührengerechtigkeit erzielt.

Die Gemeinde wird in der Summe künftig nicht mehr Abwassergebühren einnehmen als bisher. Die bestehenden Kosten werden mit Hilfe einer neuen Systematik allerdings anders verteilt. Die getrennte Schmutz- und Niederschlagswassergebühr entspricht in der Summe ungefähr den bisherigen Gebühren. Für die meisten Bürgerinnen und Bürger wird es in Zukunft also nicht teurer. Einige dürfen sich möglicherweise sogar über fallende Gebühren freuen. Lediglich für großflächige Betriebe und Supermärkte, die üblicherweise viel versiegelte Fläche vorzuweisen haben, wird es künftig teurer. Auch die Gemeinde Korb selbst wird künftig tiefer in die Tasche greifen müssen.

Da aus den Katasterdaten die Art der Oberflächenbeschaffenheit – die schließlich Grundlage für den Versiegelungsfaktor ist – nicht immer eindeutig zu bestimmen ist, wurden im Herbst alle Grundstückseigentümer angeschrieben, die an das Abwassernetz angeschlossen sind. Auf diese Weise erhielten alle Eigentümer die Gelegenheit, die veranlagte Fläche mit den tatsächlichen Verhältnissen auf dem eigenen Grundstück abzugleichen und bei Bedarf Korrekturen und Ergänzungen vorzunehmen.

Insgesamt wurden rund 2.400 Bürgerinnen und Bürger angeschrieben. Nach Ende der Rückgabefrist gingen rund 1.200 Bögen bei der Verwaltung ein, was einem Rücklauf von etwa 50 Prozent entspricht. Die Verwaltung dankt allen Bürgerinnen und Bürgern für die Rückgabe der Erhebungsbögen. Für Grundstückseigentümer, die keinen Fragebögen abgegeben haben, wird die für das jeweilige Grundstück rechnerisch ermittelte Versiegelungsfläche zugrunde gelegt.

Der Gemeinderat wird sich im Januar 2011 erneut mit der gesplitteten Abwassergebühr befassen. In der ersten Sitzung im neuen Jahr sollen die neu kalkulierten Abwassergebühren für das Jahr 2010 beschlossen werden.

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