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Kalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2010 und 2011

Die Gemeinde Korb liegt bei der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr im Zeitplan.  Die Gebührenbescheide werden in den nächsten Wochen verschickt.

Um die versiegelten Flächen im Gemeindegebiet für die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr zu erheben, wurden im Herbst alle betroffenen Grundstückseigentümer angeschrieben. Die Rücklaufquote dieser Fragebögen lag bei circa 55 Prozent. Bei den restlichen 45 Prozent wird davon ausgegangen, dass die Bürger mit der rechnerisch ermittelten Versiegelungsfläche einverstanden sind. Auf Grundlage dieser Versiegelungsfläche wurde die Niederschlagswassergebühr für die Jahre 2010 und 2011 kalkuliert.

In der ersten Gemeinderatssitzung des Jahres 2011 hat der Gemeinderat den Berechnungsgrundlagen der Gebührenkalkulation für die Abwassergebühr der Jahre 2010 und 2011 einstimmig zugestimmt. Die Gemeinde Korb befindet sich bei der Umstellung auf den gesplitteten Gebührenmaßstab damit voll im Zeitplan. Aus Kostengründen hat die Gemeindeverwaltung die Tätigkeiten zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr weitestgehend selbst übernommen. Die Umstellung auf den gesplitteten Gebührenmaßstab konnte in Korb daher ohne eine Gebührenerhöhung finanziert werden.

Die Abwassergebühr setzt sich künftig aus einer Niederschlagswassergebühr und einer Schmutzwassergebühr zusammen. Die Schmutzwassergebühr ist gegenüber früheren Berechnungen künftig deutlich niedriger. Für die Jahre 2010 und 2011 wurde sie jetzt auf 1,70 Euro pro Kubikmeter Abwasser festgesetzt. Hinzu kommt eine Niederschlagswassergebühr, die für die Beseitigung des Niederschlagswassers erhoben wird. Der Gemeinderat hat eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,57 Euro pro Quadratmeter Versiegelungsfläche beschlossen. Für die Bürger gibt es damit also zwei Möglichkeiten, die Höhe ihrer Abwassergebühr zu beeinflussen: zum einen über den Wasserverbrauch und zum anderen über die versiegelte Fläche des eigenen Grundstücks.

Da die Erhebung der gesplitteten Abwassergebühr eine Anpassung bzw. Ergänzung der Abwassersatzung erfordert, wurde auch eine entsprechende Satzungsänderung beschlossen. Die neue Fassung ist im Mitteilungsblatt Nr. 4/2011 vom 27. Januar 2011 im amtlichen Teil abgedruckt. Einstimmig beschlossen wurde auch der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung für das Jahr 2011.

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