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Die Brühlstraße in Kleinheppach wird saniert

Der Gemeinderat hat am 8. Februar 2011 einstimmig entschieden, die Ingenieurleistungen für die Sanierung der Brühlstraße in Kleinheppach an das Ingenieurbüro Dr.-Ing. Heinrich GmbH zu vergeben.
 
Bei einer Befahrung der Abwasserkanäle in der Brühlstraße war ein dringender Handlungsbedarf festgestellt worden. Die Art der Schäden (Senken, Muffen, fehlende Wandteile, Versätze, u.a.) legt eine Auswechslung des gesamten Kanalstrangs zwischen der Endersbacher Straße und der Brunnenstraße nahe.
 
Auch die Wasserleitungen müssen in diesem Zuge erneuert werden. Es handelt sich um alte Gussleitungen, die zwischen 1920 und 1930 verlegt worden sind. In den letzten Jahren sind vermehrt Rohrbrüche auf den Versorgungs- und Hausanschlussleitungen aufgetreten. Da eine Reparatur des Wasserleitungsnetzes nicht zu empfehlen ist, werden die Trinkwasserleitungen ausgetauscht.
 
Da auch im Straßenbereich Schäden vorhanden sind und der Straßenunterbau unzureichend ist, wird in diesem Zusammenhang ein grundhafter Vollausbau der Verkehrsflächen empfohlen.
 
Um im Frühsommer mit den Sanierungsarbeiten beginnen zu können, wurde das Büro Heinrich nun für die Ingenieurleistungen (Entwurfsvermessung, Planung, Ausschreibung, Bauleitung, Bauvermessung, Bestandspläne, etc.) beauftragt. Für die Ingenieurleistungen geht man von Kosten in Höhe von 135.000 Euro aus. Die Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahme liegen nach einer überschlägigen Kostenschätzung bei rund 1,2 Mio. Euro (Verkehrsanlagen 300.000 Euro, Abwasser-/Regenwasserbeseitigung 700.000 Euro, Trinkwasserversorgung 200.000 Euro).

 

In Vorbereitung für die Planung der Wasserversorgung ist eine genaue Bestandsaufnahme jedes Gebäudewasseranschlusses im Sanierungsbereich Brühlstraße notwendig. Die Stadtwerke Waiblingen (Telefon 07151 131-420), zuständig für die Wasserversorgung der Gemeinde Korb und Herr Wimmer (Telefon 07151 93941-55) vom Ingenieurbüro Heinrich in Waiblingen werden für diese Bestandsaufnahme voraussichtlich ab dem 24. Februar 2011 (Kalenderwoche 8) Ihr Grundstück betreten müssen. Die Gemeindeverwaltung bittet um Verständnis für diese Maßnahme.

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