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Der Gemeinderat wurde über einen Antrag auf Umnutzung des ehemaligen Druckereigebäudes in der Fritz-Klett-Straße informiert

Um die Zahl der Fahrzeuge, insbesondere die Zahl der Lkw, in das Industriegebiet zu erfassen, wird eine Verkehrszählung durchgeführt.
 
In der Sitzung am 31. Mai 2011 stand die Umnutzung des ehemaligen Druckereigebäudes in der Fritz-Klett-Straße 61-63 auf der Tagesordnung des Gemeinderates. Für das Gebäude liegt eine Genehmigung als Druckerei und Lager vor. Der Antragsteller beabsichtigt, das bestehende Druckereigebäude in ein Lager- und Bürogebäude umzunutzen. Die momentan stattfindende und beantragte Nutzung ist mit einem Industriegebiet grundsätzlich konform, jedoch ist die Frage zu klären, ob die vorliegende Genehmigung die beantragte Nutzung in diesem Umfang abdeckt.
 
Zu Beginn der Sitzung berichteten einige Anwohner im Rahmen der Bürgerfragestunde
von einem enormen Zuwachs des Lkw-Verkehrs, der frühmorgens beginne und erst spätabends, teilweise sogar erst in der Nacht, beendet sei. Die Lade- und Rangiertätigkeit, zu der auch Geschrei der Lkw-Fahrer, Hupen und das Laufenlassen der Motoren gehöre, stelle eine untragbare Lärmbelästigung dar. Hinzu kämen Abgase und Feinstaub. Die Anwohner befürchten, dass der Schwerlastverkehr noch zunimmt und fordern schnellstmöglich eine Entlastungsstraße. Der Antragsteller geht davon aus, dass die erteilte Genehmigung die aktuelle Nutzung beinhaltet.
 
Dass ein Industriegebiet direkt an ein reines Wohngebiet angrenzt, ist ungewöhnlich, war früher aber zulässig. Im Laufe der Jahrzehnte hat die Konfliktsituation auch aufgrund des immer höher werdenden Lkw-Aufkommens zugenommen. Momentan wird daher mit Nachdruck am geplanten Gewerbegebiet Riebeisen gearbeitet. Derzeit laufen die Grundstücks- und Umlegungsverhandlungen. Das Riebeisen soll den lärmgeplagten Anwohnern im Schaltenberg die erhoffte Entlastung bringen, da der Verkehr der bestehenden Firmen im Industriegebiet über das neue Gewerbegebiet auf die alte B14 abgeführt werden soll. Schon früher gab es Überlegungen zu einer möglichen Entlastungsstraße am Eselsweg, für die eine rechtlich verbindliche Grundlage aus verschiedenen Gründen jedoch nicht geschaffen werden konnte. Zudem stand diese Lösung immer in Zusammenhang mit einer Erweiterung der damaligen Firma Schnitzer.
 
Im Jahr 2001 wurde aufgrund ständiger Beschwerden wegen Lärmimmissionen vom Landratsamt eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung mit erhöhten Anforderungen an die Lärmwerte erlassen. Ob ein neues schalltechnisches Gutachten nötig ist, wird vom Landratsamt derzeit geprüft. Nach den geltenden Vorgaben darf an den Rampen des Gebäudes der ehemaligen Firma Schnitzer grundsätzlich im Zeitraum zwischen 7:00 und 20:00 Uhr für maximal zehn Stunden gearbeitet werden. Die Genehmigung aus dem Jahr 2001, die weiter Bestand hat, deckt 45 Lkw-Fahrten zur Ostrampe ab. In der Genehmigung der Firma SVK gibt es hingegen keine Beschränkung der Fahrzeuganzahl. Die jetzt für das ehemalige Druckereigebäude beantragte Fahrzeuganzahl fällt unter die vorliegende Genehmigung. Die Anwohner gehen jedoch von wesentlich höheren Zahlen aus. Im Schnitt sollen es täglich rund 80 Lkw sein, die in das Gebiet hinein und wieder herausfahren, insgesamt also 160 Fahrten. Dies würde die genehmigten Zahlen deutlich übersteigen. Um beurteilen zu können, ob die derzeitige Nutzung unter die vorliegende Genehmigung fällt, benötigt man eine Verkehrszählung, die den Fahrzeugverkehr in das Industriegebiet erfasst. Um neutrale und verlässliche Zahlen zu erhalten, hat der Gemeinderat die Verwaltung daher beauftragt, eine Verkehrszählung zu veranlassen. Diese soll auch klären, wohin die Lkw fahren. Momentan ist nicht bekannt, wie viele Lkw der Firma SVK und wie viele Lkw dem ehemaligen Druckereigebäude zugeordnet werden müssen. Die Zählung soll im Zeitraum zwischen 5:00 und 22:00 Uhr stattfinden.
 
Im Rahmen der Diskussion brachten die Gemeinderäte ihr Unverständnis zum Ausdruck, dass der Antragsteller erst jetzt eine Umnutzung beantragt, obwohl der Betrieb bereits seit Monaten laufe. Teile des Gebäudes sind momentan an 14 verschiedene Gewerbebetriebe vermietet. Grundsätzlich habe man zwar dafür Verständnis, wenn der Eigentümer versuche, eine Nutzung für sein Gebäude zu finden, wie die Sache angegangen wurde, sei jedoch nicht in Ordnung. Es kam die Frage auf, ob der Betrieb bis zur endgültigen Genehmigung des Bauantrags geschlossen werden kann. Auch die Verwaltung hat im Vorfeld überprüft, ob eine Nutzungsuntersagung möglich ist. Bei der Prüfung, ob die stattfindende Nutzung unter die vorliegende Genehmigung fällt, geht es nicht nur darum, ob die Zahl der Fahrzeuge eingehalten wird, sondern vielmehr um brandschutztechnische Fragen. Die Gemeinde hat daher ein Bandschutzgutachten gefordert, das noch vor der Sommerpause erwartet wird. Da ein genehmigter Gewerbebetrieb vorliegt und es Hinweise zum Brandschutz gibt, unter welchen Voraussetzungen die vorläufige Nutzung zulässig ist, war eine Untersagung der Nutzung ohne juristische Folgen bislang nicht möglich.
 
Da die Lkw laut Auskunft der Anwohner teilweise im Halteverbot parken und einige Straßen im Wohngebiet, in denen ein Durchfahrtsverbot für Lkw gilt, als Ausweichstrecke genutzt werden, wurde die Verwaltung vom Gemeinderat zudem mit der Überprüfung der verkehrsrechtlichen Situation beauftragt.

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