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Sanierungskonzept für das Hallenbad

Nach einer Nutzungsdauer von fast 40 Jahren ist im Korber Hallenbad in den nächsten Jahren eine umfassende Sanierung erforderlich. Zur Ermittlung der Sanierungskosten wurde die Erstellung eines Sanierungskonzepts in Auftrag gegeben. Eine Entscheidung, das Korber Bädle zu sanieren, wurde damit noch nicht getroffen.
 
Das im Jahr 1974 eröffnete Hallenbad weist nach einer Nutzungsdauer von fast 40 Jahren Schäden an der Baukonstruktion und an den technischen Anlagen auf. Auch durch diverse Bauunterhaltungsmaßnahmen, die in den vergangenen Jahren durchgeführt wurden (Fassade, Schwimmhalle, Dach, Filter), sind diese Abnutzungserscheinungen nicht zu vermeiden und ein plötzliches Versagen einzelner Rohrleitungen im Technikbereich ist nicht auszuschließen. Insbesondere die technischen Anlagen sollten dringend ausgetauscht werden, da sie bereits viel länger in Betrieb sind als üblich und viel Energie benötigen. Die Elektronik und rund 90 Prozent der Technik hätten bereits in der Zeit zwischen 1995 und 2000 abgängig sein müssen. Fachleute haben dem Korber Bädle zwar eine gute Pflege bescheinigt, doch wenn das Hallenbad zukünftig weiterbetrieben werden soll, ist in den nächsten Jahren eine umfassende Instandsetzung erforderlich. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 26. Juli 2011 daher die Erstellung eines Sanierungskonzepts für das Hallenbad in Auftrag gegeben. Mit der Erstellung des Konzepts wurden das Architekturbüro Geier Völlger Architekten und das Ingenieurbüro Letzguß und Pickel beauftragt. Wolfram Völlger und Thomas Pickel stellten ihre Büros in der Sitzung vor und erläuterten ihre Vorschläge zum Sanierungskonzept. Das Büro Geier Völlger Architekten aus Stuttgart ist auf den Bäderbau spezialisiert und hat jahrelange Erfahrung mit der Bädersanierung. So hat das Büro beispielsweise das Wunnebad Winnenden und das Hallenbad Waiblingen saniert. Das Büro Letzguß und Pickel aus Haar bei München hat sich auf die Bau- und Versorgungstechnik mit Schwerpunkt Bäderbau spezialisiert und kann ebenfalls eine lange Referenzliste vorweisen.
 
Zunächst soll der bauliche und technische Zustand der Anlage erfasst werden. Daraus soll dann ein Instandsetzungskonzept mit verschiedenen Vorschlägen entstehen, das auch mit einer Kostenschätzung hinterlegt wird. Wenn der Kostenrahmen für eine Sanierung bekannt ist, wird der Gemeinderat über das weitere Vorgehen entscheiden.
 
Die Honorarkosten für die Erstellung des Sanierungskonzepts richten sich nach den geschätzten Kosten der Sanierung. Da die Sanierungskosten erst noch zu ermitteln sind, können die Honorarkosten ebenfalls nur geschätzt werden. Bei Sanierungskosten in Höhe von 2,5 Millionen Euro läge das Honorar beispielsweise bei rund 75.000 Euro. Der Gemeinderat tat sich mit Kosten in dieser Größenordnung schwer und hat den Auftrag bei 11 Ja- Stimmen und 7 Nein-Stimmen daher nur für die Erstellung eines abgespeckten Gutachtens erteilt, das nur die nötigsten Unterlagen enthält. Dieses kostet die Gemeinde rund 42.000 Euro. Sollte sich der Gemeinderat später für eine Sanierung entscheiden, können die Leistungen, die aus Kostengründen bis dahin unterblieben sind, nachgeholt werden.

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