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Neuabschluss der Konzessionsverträge für die Strom- und Gasversorgung im Gemeindegebiet

Der Gemeinderat hat die Weichen gestellt und einstimmig entschieden, die Konzessionen für das Strom- und Gasnetz an die Korber Netzgesellschaft zu vergeben. Energiepartner der Netzgesellschaft wird die Süwag Energie AG.
 
In der Sitzung am 6. Dezember 2011 hat der Korber Gemeinderat den eigenen Weg in Sachen Strom- und Gaskonzession besiegelt. Die Gemeinde wird mit der Netzgesellschaft Korb GmbH & Co. KG für die Jahr 2013 bis 2032 Konzessionsverträge für die Strom- und Gasversorgung im Gemeindegebiet abschließen. Die Gemeinde Korb hält 50,1 Prozent der Anteile an der Netzgesellschaft, um sich bessere Einflussmöglichkeiten zu sichern. Die Netzgesellschaft holt sich die Süwag als strategischen Partner mit ins Boot, die 49,9 Prozent der Anteile an der Netzgesellschaft übernimmt. Der Betrieb des Netzes wird an die Süwag verpachtet. Dazu wird ein entsprechender Konsortialvertrag abgeschlossen.
 
Der Gemeinderat hatte sich zwischen mehreren Angeboten zu entscheiden. Nicht nur die Netzgesellschaft Korb GmbH & Co. KG hatte ein Angebot zum Abschluss von Konzessionsverträgen für die Strom- und Gasversorgung unterbreitet, auch von der EnBW Regional AG, den Stadtwerken Waiblingen GmbH und der Süwag Energie AG lagen entsprechende Angebote vor. Die Angebote wurden in einer Matrix bewertet und dargestellt. Bestplatziert sind danach die Angebote der Süwag und der Netzgesellschaft Korb.
 
Für die Gemeinde Korb erscheint die Vergabe der Strom- und Gaskonzessionen an eine Eigengesellschaft für die Erreichung der Ziele des Energiewirtschaftsgesetzes am besten geeignet, um im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge die weitere Entwicklung der Infrastruktur in der Gemeinde mitzugestalten. Die Wahrnehmung von Infrastrukturverantwortung durch die Gemeinde Korb dient damit zugleich den Zielen der sicheren, preiswerten, verbraucherfreundlichen und umweltverträglichen Energieversorgung. Mit der Entscheidung für die Vergabe an die Netzgesellschaft kann man künftig schneller auf Bürgerwünsche eingehen. Zu den Pluspunkten zählen auch die Chancen eines optimierten Breitbandausbaus, den Ausbau einer Infrastruktur für Elektromobilität und die finanziellen Vorteile des „steuerlichen Querverbunds“.
 
Die jetzt abgeschlossene Energiepartnerschaft betrifft nur den Betrieb des Strom- und Gasnetzes. Die Gemeinde ist mit dieser Entscheidung nicht gebunden in Fragen des Ausbaus der Erzeugung erneuerbarer Energie oder von Anlagen in Kraft-Wärme-Kopplung. Sie ist auch keine Bindungen im Bereich des Vertriebs von Energie eingegangen sind, sondern ist auch hier offen für die Entwicklungen des Marktes.

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