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Umnutzung des ehemaligen Druckereigebäudes in der Fritz-Klett-Straße in ein Lager- und Bürogebäude

Der Gemeinderat wurde über die Ergebnisse der Verkehrszählung informiert.

Der Korber Gemeinderat hatte vergangenen Sommer eine Verkehrszählung in Auftrag gegeben, um die Zahl der Lkw in das Industriegebiet Schaltenberg zu erfassen. Der Zeitraum der Verkehrszählung wurde auf 5:00 bis 22:00 Uhr festgelegt. Die Verkehrszählung erfolgte ohne Vorankündigung an drei unterschiedlichen Werktagen im Juni und Juli.
 
Das Ergebnis der Verkehrszählung wurde dem Gemeinderat in der Sitzung am 6. Dezember 2011 vorgestellt. Es zeigt nicht nur das Fahrtenaufkommen (Lkw und Pkw) des gesamten Industriegebietes, sondern auch die Verteilung des Lkw-Verkehrs innerhalb des Gebiets auf. Demnach sind circa zwei Drittel des Gesamtverkehrsaufkommens dem Stuttgarter Verlagskontor (SVK) zuzurechnen. In der Genehmigung der Firma SVK gibt es keine Beschränkung der Fahrzeuganzahl. Der Werksverkehr der Firma SVK wird nach dem Bau der Erschließungsstraße über das neue Gewerbegebiet „Riebeisen“ stattfinden und die Situation in der Fritz-Klett-Straße und Gerhart-Hauptmann-Straße voraussichtlich ab Herbst deutlich entlasten.
 
Ein Drittel des Verkehrsaufkommens sind dem ehemaligen Druckereigelände zuzurechnen. Im Ergebnis liegt die Zahl der tatsächlichen Lkw-Fahrten zum ehemaligen Druckereigelände unter der Zahl der rechtlich zugelassenen Fahrten. Genehmigt sind täglich bis zu 45 Lkw-Fahrten. Die Zählung hat ergeben, dass die Anzahl der durchschnittlichen Lkw-Fahrten den Angaben aus dem Bauantrag mit durchschnittlich 25 Lkw-Fahrten entspricht. Am verkehrsstärksten Messtag wurden 36 Lkw-Fahrten zum Druckereigebäude gezählt. Lediglich die zugelassenen Betriebszeiten wurden an den Zähltagen mit je einem Lkw überschritten.
 
Gehandelt werden muss hingegen in Sachen Lärmwerte, denn durch die lärmintensive Be- und Entladung der Lkw an den Laderampen der Ost- und Westseite werden die Grenzwerte bei den benachbarten Wohngebäuden überschritten. Durch bauliche Maßnahmen an den Laderampen mittels moderner Andocksysteme und Verladetechniken, könnten die Lärmwerte um mindestens 8 dB(A) reduziert werden. Die Werte lägen dann unterhalb der festgesetzten Immissionsgrenzwerte. Ob zusätzlich noch eine von den Anwohnern geforderte Lärmschutzwand entlang der Gerhart-Hauptmann-Straße aufgestellt werden muss, ist noch nicht absehbar.
 
Das mittlerweile vorliegende Brandschutzkonzept zeigt, dass der notwendige Brandschutz durch einige bauliche Veränderungen hergestellt werden kann. Festgestellt wurde auch, dass die im Gebäude gelagerten Drogerieartikel keine leicht entzündlichen Flüssigkeiten darstellen.
 
Die Vorgaben aus dem Lärmgutachten und dem Brandschutzgutachten werden nun in die Planung aufgenommen. Im Anschluss sind eine erweiterte Nachbarbeteiligung und eine öffentliche Informationsveranstaltung geplant.

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