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Gemeinderat beschließt Änderung der Kindergartensatzung

In seiner Sitzung am 22. Mai 2012 hat der Gemeinderat die Änderung der Kindergartensatzung beschlossen. Mit der Änderung der Satzung wurden auch die Gebührensätze aktualisiert. Ebenfalls aktualisiert wurden die Richtlinien zur Vergabe der vorschulischen Betreuungsplätze.
 
Entsprechend der Empfehlung des Kindergartenausschusses, hat der Gemeinderat am 22. Mai 2012 die Änderung der Kindergartensatzung beschlossen. Dadurch ändern sich ab September 2012 die Gebührensätze für die Ganztagesbetreuung. Die neuen Gebühren in der Ganztagesbetreuung sehen keine Gebührenstaffelung nach Bruttohaushaltseinkommen mehr vor.
 
Neu ist auch die Einführung von gesonderten Betreuungsgebühren für Kinder unter drei Jahren in den altersgemischten Gruppen mit Ganztagesbetreuung. Aufgrund des höheren Betreuungsaufwandes sind hier auch höhere Gebühren festgelegt worden. Die genauen Gebührensätze, sowie die aktualisierte Kindergartensatzung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Korb unter dem Menüpunkt „Kindergärten“.
 
Neue Vergaberichtlinien für Kindergartenplätze beschlossen
 
Neben der Kindergartensatzung wurden auch die „Richtlinien zur Vergabe der vorschulischen Betreuungsplätze“ geändert. Die Vergaberichtlinien kommen zum Tragen, wenn die Zahl der Anmeldungen die Zahl der freien Betreuungsplätze übersteigt. So ist zukünftig festgelegt, dass zunächst die Geschwisterkinder einen Platz in dem entsprechenden Kindergarten erhalten. Nächstes Kriterium ist das Alter des Kindes. Hier werden ältere Kinder zuerst berücksichtigt, da diese schon länger einen generellen Platzanspruch haben. Diese Regelungen sind im Bereich der Über-Dreijährigen gültig. Im Bereich der Unter-Dreijährigen ist als zweites Kriterium ebenfalls das Alter entscheidend. Hier werden jedoch jüngere Kinder bevorzugt, da in diesem Fall die Bindung zum Betreuer von besonderer Bedeutung ist. Auch in der Betreuung der Unter-Dreijährigen werden Geschwisterkinder nach Möglichkeit in einem Kindergarten untergebracht. Die vollständigen Vergaberichtlinien mit allen Begründungen finden Sie ebenfalls auf der Homepage www.korb.de in der Kategorie Kindergärten.

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