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Gemeinde weist mögliche Gebiete für Windkraftanlagen aus - Flächenausweisung nicht gleichzusetzen mit dem Bau entsprechender Anlagen

Der Bedeutung des Themas angemessen hat der Korber Gemeinderat in seiner Sitzung am 24. Juli ausführlich über die Ausweisung möglicher Flächen zum Bau von Windkraftanlagen auf Korber Gemarkung diskutiert. Mit einem deutlichen, wenn auch nicht einstimmigem Beschluss wurde der Meldung entsprechender Teilflächen, sogenannter Konzentrationszonen im Bereich Hanweiler Sattel Richtung Hörnleskopf und im Bereich des Kleinheppacher Kopfes zugestimmt. Bürgermeister Jochen Müller machte in der Sitzung allerdings deutlich, dass die Meldung an den Planungsverband Unteres Remstal keinesfalls mit dem Bau entsprechender Anlagen gleichzusetzen ist.

Vielmehr, so das Ergebnis der Beratung, geht es darum die nach aktueller Sachlage denkbaren Windkraftanlagenstandorte weiter zu untersuchen, um rechtliche und praktische Sicherheit über mögliche Anlagen zu erhalten. Landschafts- und Naturschutz, Chancen und Risiken für die Umgebung, praktische Umsetzbarkeit sowie Wirtschaftlichkeit können allerdings letztlich nur nach der entsprechenden Gebietsausweisung im weiteren Verfahren geprüft werden.

Ohne die nun beschlossene Meldung von Flächen hätte die Gemeinde von vorherein eventuell sinnvolle Entwicklungschancen vertan. Auch im Rahmen der angestrebten Abstimmung mit Korbs Nachbarstadt Waiblingen hätte man entsprechende Kooperationsmöglichkeiten frühzeitig und ohne Kenntnis aller Fakten ausgeschlossen. Waiblingen, das umschlossen von Korber, Remshaldener und Winnendener Gemarkung, also als Enklave noch Stadtwald und damit mögliche Windkraftanlagenstandorte auf der Buocher Höhe besitzt, prüft derzeit mit seinen Stadtwerken ebenfalls konkrete Umsetzungsmöglichkeiten. Waiblingens Oberbürgermeister Andreas Hesky hat dabei den Nachbarkommunen bereits mehrfach eine transparente Abstimmung und Beteiligung zugesagt.

Bei der Meldung an den Planungsverband Unteres Remstal hat die Gemeinde Korb für das weitere Verfahren daher insbesondere die intensive Behandlung folgender Themenbereiche angeregt:

  • Abstandsflächen zur Wohnbebauung und die damit verbundene Lärmproblematik,
  • die Auswirkungen möglicher Windkraftanlagen auf die besondere Erholungs- und Klimaschutzfunktion des Waldgebietes Buocher Höhe,
  • das als Kulturdenkmal festgelegte Gebiet Belzberg am Kleinheppacher Kopf,
  • die Geologie und damit verbundene mögliche mangelnde Tragfähigkeit im Bereich des Kleinheppacher Kopfes
  • die Auswirkungen auf den Betrieb des Schützenhauses in Bezug auf die Freizeitnutzung (Schießbetrieb, Gaststätte und Biergarten)


In Zusammenarbeit mit den weiteren im Planungsverband Unteres Remstal organisierten Kommunen Fellbach, Waiblingen, Weinstadt und Kernen legt Korb auch besonderen Wert auf die Fortsetzung einer intensiven Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligung mit umfassender Informationspolitik im weiteren Verfahren.

Die aktuelle, konkrete Entwicklung wurde insgesamt durch die politische Diskussion zur Energiewende auf Bundesebene ausgelöst. Die grün-rote Landesregierung treibt den Bau von Windkraftanlagen durch eine Änderung des Landesplanungsgesetzes seit 2011 nun gezielt und mit großem zeitlichen Druck voran. Durch die damit landauf, landab angestoßenen Abstimmungsverfahren werden – wie derzeit im Unteren Remstal –  insgesamt mehr grundsätzlich denkbare Windkraftstandorte konkret untersucht, als dies nach dem bisherigen Landesplanungsrecht möglich gewesen wäre.

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 24. Juli 2012 ausgewiesene Konzentrationszonen auf Korber Gemarkung (Grafik: Büro Hage + Hoppenstedt Partner)
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 24. Juli 2012 ausgewiesene Konzentrationszonen auf Korber Gemarkung (Grafik: Büro Hage + Hoppenstedt Partner)

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