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Verfahren und Bewerbungsformular

Wie kann ich mich bewerben?

Bewerbung:

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis zum 29. März 2013 mit dem anhängenden Bewerbungsformular. Das ausgefüllte Formular bitte per Post, Fax oder E-Mail an folgende Adresse schicken:

Gemeinde Korb
Hauptamt
J.-F.-Weishaar-Straße 7-9
71404 Korb
Fax: 07151 9334-23
E-Mail: schulz(via)korb.de

Download des Formulars

Um das Formular öffnen und bearbeiten zu können, benötigen Sie den kostenlosen Adobe Reader

Bitte beachten Sie: wenn Sie das Formular elektronisch ausfüllen, können Sie es uns entweder direkt aus dem Adobe Reader heraus als E-Mail zuschicken oder es auf Ihrem Computer abspeichern und per E-Mail-Anhang versenden. Ihre Daten werden nur im Rahmen des Schöffenwahlverfahrens genutzt und verarbeitet. Wenn wir auch Ihre freiwilligen Angaben an den Gemeinderat und den Schöffenwahlausschuss weitergeben dürfen (was zu empfehlen ist, damit sich die Gremien einen besseren Eindruck über die Bewerber verschaffen können), markieren Sie bitte das entsprechende Kästchen unten auf dem Formular. 

Weitere Informationen gibt es auch unter www.schoeffenwahl.de


Verfahrensablauf:

Aus den Bewerbungen stellt der Gemeinderat der Gemeinde Korb eine Vorschlagsliste auf. Diese soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Eine Bewerbung als Schöffe bedeutet also nicht, automatisch auf die Vorschlagsliste gesetzt zu werden. Die vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste ist daraufhin eine Woche lang zu jedermanns Einsicht aufzulegen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird die Vorschlagsliste beim Amtsgericht eingereicht. 

Es sollte beachtet werden, dass das Amtsgericht nur diejenigen Bewerber benachrichtigt, die auch tatsächlich zum Schöffen gewählt wurden. Wer also bis Ende 2013 keine Benachrichtigung erhält, kann davon ausgehen, leider nicht zum Zuge gekommen zu sein. 

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bitte an das Kreisjugendamt des Landratsamts Rems-Murr-Kreis. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten zusätzlich zu den oben aufgeführten Voraussetzungen für ein Schöffenamt über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Weitere Informationen